© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/18 / 18. Mai 2018

Meldungen

Gesetz soll Migration und EU-Quote stoppen  

BUDAPEST. Der Sicherheitsberater von Premierminister Viktor Orbán, György Bakondi, hat erklärt, daß die Verfassungsänderung zur Migrationsverhinderung, die effektiv die Ablehnung illegaler Migrationsquoten skizziere, ein wichtiger Schritt sei. Dabei betonte Bakondi, daß dies eine sehr machtvolle Autorisierung darstellen würde, die selbst von der EU kaum „übertrumpft“ werden könnte. Die Regierung habe bereits 2016 versucht, dies mit Unterstützung der Opposition in der Verfassung niederzulegen. Allerdings habe damals kein einziges Oppositionsmitglied des Parlaments, auch nicht die nationalistische Jobbik, für den Änderungsantrag gestimmt. Dank der errungenen Zweidrittelmehrheit bei der Parlamentswahl im April könne man die Verfassungsänderung nun umsetzen, erklärte Premier Orbán im Kossuth-Radio. Die Verfassungsänderung sei vor allem, so der 54jährige weiter, eng mit dem Gesetzespaket „Stop Soros“ verbunden. Der US-Milliardär George Soros operiere in Ungarn mit einer die illegale Migration fördernden „Schattenarmee“. Deren Arbeit müsse nun „sichtbar“ werden. „Wir möchten wissen, wer sie sind, wir wollen verstehen, was sie wollen, und wir möchten, daß sie die Quellen und die Höhe der Finanzmittel, die sie erhalten, offenlegen und ob sie dafür etwas tun müssen“. Migration sei „keine Frage der Menschenrechte, sondern ein Thema der nationalen Sicherheit“. Diejenigen, so Orbán weiter, die Aktivitäten im Zusammenhang mit Migration durchführen wollten, müssen die Erlaubnis dazu vom zuständigen staatlichen Organ einholen. Gleichzeitig würden jene nichtungarischen Staatsangehörigen, die die illegale Einwanderung unterstützten, aus Ungarn ausgewiesen. Dies sei nun mal die „Essenz des Stop-Soros-Pakets“. (ctw)

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Prag rehabilitiert erstmals DDR-Flüchtling  

PRAG. Das Bezirksgericht im südböhmischen Budweis/Ceské Budejovice hat nach Angaben von Radio Prag einen früheren DDR-Bürger rehabilitiert, der 1976 wegen Republikflucht in einem tschechoslowakischen Untersuchungsgefängnis saß. Dieter Kolbe habe damals 13 Tage in Haft verbracht, bevor er an die DDR ausgeliefert wurde und dort mit zwei Jahren Gefängnis bestraft wurde, so das Auslandsprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Tschechischen Republik (Ceský rozhlas). Der Gerichtsspruch sei das erste Urteil in einem solchen Fall. Insgesamt mehrere hundert Menschen aus der DDR habe die CSSR an der Flucht in den Westen gehindert. Laut Anwalt Lubomír Müller sei es Kolbe vor allem um die moralische Wiedergutmachung gegangen. Die Entschädigungssumme liege bei umgerechnet rund zwei Euro je Tag in Haft. (ctw)