© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/18 / 08. Juni 2018

Meldungen

Gefährder können nicht abgeschoben werden 

DÜSSELDORF. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kann 16 islamistische Gefährder nicht in ihr Heimatland abschieben. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Bei sechs von ihnen fehlen die benötigten Papiere. Auch bei den weiteren zehn Personen bestehen Ausreisehindernisse, wie der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf das Flüchtlingsministerium des Landes mitteilte. So gebe es für manche Extremisten ein gerichtliches Abschiebeverbot, weil ihnen in ihrer Heimat möglicherweise Folter drohe. Als Beispiel nennt das Blatt den Fall des Tunesiers Sami Ben Mohamed A. Der Salafist aus Bochum, der früher angeblich Leibwächter von Al-Quaida-Chef Osama bin Laden war, wehrt sich seit zwölf Jahren erfolgreich gegen die Abschiebung in sein Heimatland. Laut Ermittlungsakten, die der Zeitung vorliegen, soll er engen Kontakte zum Vertreter des Islamischen Staates in Deutschland, Abu Walaa, gehabt haben. (tb)





Kritik an amerikanischem Botschafter in Berlin

BERLIN. Die Bundesregierung hat von der US-Regierung Aufklärung über Äußerungen des neuen amerikanischen Botschafters in Deutschland, Richard Grenell, gefordert. Grenell hatte im Gespräch mit der Nachrichtenplattform Breitbart bekundet, er wolle „Konservative in ganz Europa stärken“. Grenell sieht „konservative Politikansätze im Kommen, wegen der gescheiterten Politik der Linken“. Der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz kritisierte, Grenell benehme sich „nicht wie ein Diplomat, sondern wie ein rechtsextremer Kolonialoffizier“. (tb)





Geldstrafe zugunsten eines linken Zentrums 

CHEMNITZ. Die AfD Sachsen hat schwere Vorwürfe gegen das Amtsgericht Chemnitz erhoben. Dieses hatte einen Linksextremisten, der im vergangenen Jahr einen Anschlag auf das Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten Carsten Hütter verübt hatte, unter anderem zur Zahlung eines Bußgelds von 1.000 Euro verurteilt. Empfänger ist nach dem Willen des Gerichts das linksradikale Alternative Jugendzentrum Chemnitz, das Hütter für die nunmehr 33 Anschläge auf sein Büro in den vergangenen drei Jahren verantwortlich macht. „Nach mir vorliegender Faktenlage wurde der absolute Großteil der 33 Anschläge auf mein AfD-Bürgerbüro von Tätern begangen, die direkt aus dem sogenannten Alternativen Jugendzentrum kamen, das sich in unmittelbarer Nähe befindet“, sagte Hütter. Er will sich nun im Landtag danach erkundigen, in wie vielen Fällen sächsische Gerichte Geldstrafen angeordnet haben, die an linksradikale Zentren gespendet werden müssen. Zusätzlich zu der Geldstrafe erhielt der wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung Verurteilte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. (tb)