© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/18 / 13. Juli 2018

„Das System treibt absurde Blüten“
Anfrage: Tausende abgelehnte und ausgereiste Asylbewerber sind wieder zurück in Deutschland / Über 300.000 Visa für Familiennachzug seit 2015 erteilt
Christian Vollradt

Mehr als 3.000 abgelehnte Asylbewerber, die zunächst aus- und dann wieder eingereist sind, leben zur Zeit in Deutschland. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Harald Weyel (AfD) hervor, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Darin teilt das Innenministerium mit, daß sich laut Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Mai 2018 hierzulande 3.267 Personen aufhalten, die nach einem abschlägig beschiedenen Asylantrag die Bundesrepublik zunächst verlassen hatten, um später erneut wieder einzureisen. Von ihnen hat die überwiegende Mehrheit (2.622 Personen) ihren ursprünglichen Asylantrag im Jahr 2015 gestellt, 558 im Jahr 2016 und 87 im Jahr 2017. Keiner der Betreffenden stellte den Antrag im ersten Quartal dieses Jahres.

Gemäß Aufenthaltsgesetz darf ein „Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, weder erneut in das Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten“. In der Regel wird dieses Einreise- und Aufenthaltsverbot befristet. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei Straftätern oder Gefährdern. Zudem kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegenüber demjenigen anordnen, dessen Asylantrag „als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, dem kein subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nicht festgestellt wurde und der keinen Aufenthaltstitel besitzt“. 

Bei Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten ordnet das Bamf in jedem Fall eines abgelehnten Asylantrags ein Einreise- und Aufenthaltsverbot an und entscheidet über dessen Dauer. Es wird auch dann wirksam, wenn die Person freiwillig ausreist. Bei der ersten Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots soll die Frist ein Jahr nicht überschreiten. Tritt eine solche Einreisesperre oder ein Aufenthaltsverbot in Kraft, wird die betreffende Person im Informationssystem der Polizei vermerkt. Sie kann dann bei einer Grenzkontrolle an der Einreise gehindert oder im Falle eines widerrechtlichen Aufenthalts in Deutschland sogar festgenommen werden. Dies gilt auch für den gesamten Schengenraum, so daß schon an dessen Grenzen eine Einreise verhindert werden kann.

Für den Bundestagsabgeordneten Weyel bestätigen die Fälle solcher wiedereingereisten, obwohl abgelehnten Asylbewerber in Deutschland, „daß unser ganzes Asylsystem im Kern krank ist und absurde Blüten treibt“. Angesichts der Tatsache, daß in unserem Land vieles im argen liege, was in die Zuständigkeit des Bundesinnenministers falle und sich leicht regeln ließe, erschienen dessen „Pirouetten über Zurückweisungen an der Grenze in einem anderen Licht“, sagte Weyel der JF. Das Resümee aus der Antwort auf seine Anfrage: „Horst Seehofer tanzt lieber auf großer Bühne, als sich um seine Arbeit zu kümmern.“ 

Unterdessen hat Deutschland im ersten Quartal dieses Jahres 27.551 Visa zum Familiennachzug erteilt. Im Vorjahr betrug die Zahl 117.992. Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Auswärtige Amt berichtet, wurden seit 2015 insgesamt 322.107 Visa zur Familienzusammenführung vergeben. Den größten Anteil (34 Prozent) stellen Syrer. Seit Frühjahr 2018 sind etwa 390.000 Syrer dazu berechtigt, Anträge auf Familiennachzug zu stellen.