© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/18 / 13. Juli 2018

Kampf um Meinungsfreiheit geht in Verlängerung
Leistungsschutzrecht und Upload-Filter: Das EU-Parlament bremst überraschend die geplante Urheberrechtsreform aus
Ronald Berthold

Nein heißt im EU-Parlament nicht Nein. Obwohl die Abgeordneten mit 318 zu 278 Stimmen bei 31 Enthaltungen das Leistungsschutzrecht und die sogenannten Upload-Filter abgelehnt haben, geht das Gezerre weiter. Der Rechtsausschuß hatte die beiden umstrittenen Modelle ins Plenum eingebracht (JF 27/18). In seiner bisherigen Geschichte folgte das Parlament in allen Fragen immer seinen Fachausschüssen. Insofern stellt die Entscheidung ein absolutes Novum dar.

Kritiker von links bis rechts sahen Meinungsfreiheit und Demokratie in Gefahr, sollten die Beschlüsse des Rechtsausschusses auch das Parlament passieren. Es gab heftige Proteste. Auf Vorschlag des CDU-Abgeordneten Axel Voss hätte jeder Upload auf Internet-Plattformen wie Facebook gefiltert werden müssen, um Urheberrechtsverletzungen auszuschließen. Das würde zu massiver Einschränkung der Netz-Vielfalt führen, sind sich Kritiker aus allen Lagern einig. Denn aus Sorge um Verletzungen des Urheberrechts würden Plattformen wie Facebook und Youtube wahrscheinlich eher einen hochgeladenen Inhalt blockieren als zulassen.Selbst Unions-Politiker schlugen sich letztlich auf ihre Seite und verhinderten so, daß die Verordnung sofort ins Gesetzgebungsverfahren gehen konnte. Allerdings ist nach den EU-Regeln das Vorhaben mit der Absage der Parlamentarier keineswegs erledigt. Das Thema bleibt automatisch auf der Agenda. Nach der Sommerpause wird ein neuer Versuch unternommen. Nun müssen Änderungsanträge eingebracht werden, um das Projekt zu retten. Dann wird erneut abgestimmt. Es ganz von der Tagesordnung zu nehmen ist nicht möglich.

Damit kommt auch das Leistungsschutzrecht wieder zur Abstimmung. Mit ihm wollten Verleger ein Recht an ihren Inhalten erhalten, um sie verwerten zu können. Google, gegen das sich das Vorhaben zunächst richtete, haben fast alle Verleger inzwischen eine Generalerlaubnis erteilt. Somit könnten vor allem Blogger und alternative Medien nicht mehr ohne weiteres auf Pressetexte verlinken.

Im September geht es weiter. Dann entscheidet das Parlament erneut. Zugelassen sind dabei allerdings nur Änderungswünsche, die der Rechtsausschuß selbst einbringt oder eine Gruppe von mindestens 38 Abgeordneten.