© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/18 27. Juli / 03. August 2018

Verschlanken oder verlieren
Rundfunkbeitrag: Trotz des Urteils in Karlsruhe sind die Tage von ARD & Co. gezählt
Ronald Gläser

Die Ministerpräsidenten sind weiter als das Bundesverfassungsgericht. Hinter verschlossenen Türen beraten Vertreter der 16 Staatskanzleien seit Monaten über eine finale Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrags. Das Ziel: das Überleben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzusichern.

In den Chefetagen der Sender geht die Angst um: Je stärker die AfD und mit ihr der Ruf nach einer Neuordnung des Rundfunksystems wird, desto schwieriger wird es, Beitragserhöhungen durchzusetzen. Und die werden kommen. Kommen müssen. Keiner weiß genau, wie hoch die künftigen Pensionsbelastungen sind. Und wer es weiß, behält es für sich. Nehmen wir den RBB: Das Durchschnittsalter der Angestellten ist fast 50 Jahre und damit weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Vor allem ältere Mitarbeiter können mit üppigen Pensionen rechnen – und zwar bald. Schon jetzt ist der Sender gezwungen, hohe Pensionsleistungen zu zahlen und obendrein Rückstellungen zu bilden. Allein im Jahr 2015 wurden dafür 60 Millionen Euro aufgewandt.

Die Senderfamilien sind dennoch in den vergangenen Jahrzehnten massiv gewachsen: Alleine die Reform von 2013 mit der Einführung des Rundfunkbeitrags hat rund eine Milliarde extra in ihre Kassen gespült, weil von da an Schwarz- und selbst Nicht-Seher den Beitrag zahlen mußten. So konnten neue Programme und Internetangebote wie „funk“ finanziert werden.

Das nun ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts verleiht dem Rundfunkbeitrag aus Sicht seiner Befürworter eine endgültige Legitimität. Die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner etwa frohlockte: „Damit haben wir endlich Rechtssicherheit – und das ist auch gut so.“

Das Gericht wiederholte seine absurde Auffassung, daß sich die Existenz der Sender aus dem Grundgesetz-Artikel 5 („Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“) ableiten ließe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein „Vielfalt in der Berichterstattung gewährleistender Anbieter“, der durch „authentische und sorgfältig recherchierte Informationen“ den Zuschauern einen „individuellen Vorteil“ verschaffe, so das Bundesverfassungsgericht. Die Frage drängt sich natürlich auf: Wenn das so ist, warum bestellen die Deutschen dann dieses vorteilhafte Programm nicht freiwillig?

Die Befürworter des Systems sehen sich durch das Urteil bestätigt und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner bestehenden Form zementiert. Das ist er aber nur auf den ersten Blick, wie die eingangs geschilderten Bemühungen verraten. Die Ministerpräsidenten der Länder ahnen, daß es in Zukunft immer schwieriger wird, Beitragserhöhungen durchzuboxen. Bislang ist dazu eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages notwendig, der in 16 Landtagen abgenickt werden muß. Da inzwischen fast überall die AfD in den Landtagen ist und den Rundfunkkritikern eine Stimme gibt, wächst die Sorge, daß sich Preissteigerungen eines Tages nicht mehr verwirklichen lassen.

Der Ausweg: Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wollen, daß der Rundfunkbeitrag „indexiert“ wird. Er würde dann mit der staatlicherseits ermittelten Inflationsrate automatisch wachsen – so wie neuerdings auch die Diäten der Abgeordneten. Keine Abstimmungen mehr. Keine Nein-Stimmen aus der „rechten Ecke“. Und wie von Zauberhand jedes Jahr mehr Geld in der Tasche. So sieht der Traum der GEZ-Fanatiker aus.

Er wird aber nicht aufgehen. Zu viele Gründe sprechen gegen den Fortbestand der Staatskonzerne: Die Rentenansprüche sind nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt viel zu viele Spartensender und Zusatzangebote – daher auch das mit acht Milliarden Euro weltweit höchste Budget für ein Rundfunksystem. Dazu kommt die chronische Einseitigkeit. ARD, ZDF und Co. sind latent regierungsnah und verbreiten rote-grüne Propaganda. Besonders offensichtlich wurde das in der Frage der illegalen Masseneinwanderung, die auch heute noch – trotz Bataclan, Breitscheidplatz und mehrerer Mädchenmorde – von Wortführer*innen wie Anja Reschke befürwortet wird.

Die Auseinandersetzung wird deswegen weitergehen. Sie wird auch noch juristisch fortgesetzt, zum Beispiel beim Europäischen Gerichtshof, der sich mit der Frage befaßt, ob der Beitrag eine illegale Beihilfe ist (Ja, ist er. Nein, das Gericht wird aber nicht so entscheiden.)

Letztlich wird dieser Kampf jedoch politisch entschieden werden. Nehmen wir einmal an, ein Land wie Sachsen kündigt den Rundfunkstaatsvertrag auf, dann wäre das ganze System mit einem Schlag aus den Fugen geworfen. Schon jetzt laufen in mehreren Bundesländern parallel Bemühungen an, eine Kündigung jenes Vertragswerkes durch eine Volksabstimmung zu erwirken.

Die Vertreter der Konsensparteien wissen das und verhandeln genau deshalb schon länger über die Ewigkeitsklausel bei den Beitragserhöhungen. Das erspart ihnen ständige Debatten in Landtagen.

Doch weiterhin sinkende Zuschauerzahlen, abnehmende Akzeptanz und immer mehr Alternativen durch das Netz werden den Niedergang des ARD/ZDF-Monsters bewirken. Die Verantwortlichen in den Sendezentralen sollten, sofern sie wenigstens etwas von ihren Apparaten erhalten wollen, auf die Forderungen nach einer Verschlankung eingehen. Es gilt die Losung des Alten Fritz: „Wer alles defendieren will, defendieret am Ende gar nichts.“






Ronald Gläser ist Journalist und sitzt für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus.