© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/18 / 10. August 2018

Lesereinspruch

Den ersten Stein

Zu: „Es stimmt so nicht“ von Helmut Schuhart (JF 31–32/18)

Es stimmt, daß es am Terrorcharakter der Luftangriffe der Alliierten im Zweiten Weltkrieg keinen vernünftigen Zweifel gibt. Aber der Versuch des Autors, die deutschen Bomberangriffe zu rechtfertigen, läßt Entscheidendes außer acht. Da damals kein verbindliches Luftkriegsvölkerrecht existierte und die Haager Landkriegsordnung von 1907 dafür nichts hergab, bleibt die juristische Diskussion ohnehin unergiebig. An ihrer moralischen Verwerflichkeit ändert sich dadurch nichts. Die Feldzüge gegen Holland und Polen waren längst entschieden, so daß die deutschen Bombardements von Warschau und Rotterdam militärisch entbehrlich waren. Auch wenn Luftangriffe auf gegnerische Stadtbezirke zunächst noch der Genehmigung Hitlers unterlagen und militärische Ziele im Vordergrund standen, wurde die Unterscheidung bald aufgegeben. So verkündete Hitler bereits am 4. September 1940 in einer Sportpalastrede in bezug auf britische Bomberangriffe: „Wenn sie erklären, sie werden unsere Städete in großem Maße angreifen – wir werden ihre Städte ausradieren.“

Bernd Walter, Königs Wusterhausen