© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/18 / 10. August 2018

Meldungen

 „Rote Hilfe“ gilt weiter als verfassungsfeindlich 

BERLIN. Die linksextreme Gefangenenhilfsorganisation „Rote Hilfe“ wird auch weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion verfolgt die Organisation „in ihrer Gesamtheit linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele in unterschiedlicher Intensität“. Ihre Aktivitäten würden daher als Bestrebung gegen verschiedene Verfassungsgrundsätze eingestuft. So sei das Eintreten der Roten Hilfe für eine sozialistisch-kommunistische Staats- und Gesellschaftsordnungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da dieses die Bindung der öffentlichen Gewalt an Recht und Gesetz garantiere sowie jede Gewalt- und Willkürherrschaft ausschließe. Die Rote Hilfe unterstütze zudem Straftäter moralisch, ideologisch und finanziell, wenn diese aus politischen Motiven mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. „Voraussetzung für die Leistung von Unterstützung durch die Rote Hilfe ist dabei unter anderem, daß der Betroffene kein Unrechtsbewußtsein im Hinblick auf das von ihm begangene strafbare Handeln zeigt, sondern dieses vielmehr als politisch legitimes Mittel im Kampf gegen den Staat verteidigt.“ Laut Bundesregierung hat die Rote Hilfe im vergangenen Jahr ihre Anhängerzahl um mehr als tausend auf etwa 8.300 erhöht. (krk)





Mehr Verfahren gegen kriminelle Familienclans 

Wiesbaden. Die deutschen Ermittlungsbehörden haben im vergangenen Jahr in 39 Fällen wegen organisierter Kriminalität gegen türkische und arabische Clans ermittelt. Dies sei eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Jahr 2016 mit 25 solchen Ermittlungsverfahren, berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA). Hauptbetätigungsfelder seien Drogenhandel, Schutzgeld-erpressung, illegales Glückspiel, Raub und Sozialbetrug. Man wolle „künftig noch konsequenter gegen Clan-Kriminalität vorgehen“, kündigte der Staatssekretär im Bundes-innenministerium Hans-Georg Engelke an. Clan-Kriminalität präge „ein negatives Bild der Integration in Deutschland und gefährdet zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat“, sagte er der Bild-Zeitung. Dem Bericht zufolge wurde das BKA angewiesen, ein eigenes Lagebild zur Clan-Kriminalität zu entwerfen. Schließlich geht es um mehrere arabische und türkische Großfamilien mit einem Personen-Potential von bis zu 200.000 Mitgliedern. Ende Juli hatte Engelke indes auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Harald Weyel (AfD) hin noch mitgeteilt, es lägen der Bundesregierung „zur Anzahl ‘krimineller Großfamilien’ in Deutschland keine Erkenntnisse“ vor. Zudem erfolge keine Erfassung dieser Personengruppen nach ethnischem Hintergrund. (krk, vo)

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