© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/18 / 17. August 2018

Nun sind sie halt da
Bundesinnenministerium: Knapp 700.000 abgelehnte Asylbewerber leben in Deutschland / Monatlich kommen etwa hundert trotz Wiedereinreisesperre zurück
Felix Krautkrämer

In Deutschland halten sich derzeit rund 700.000 abgelehnte Asylbewerber auf. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorgeht, lebten ausweislich des Ausländerzentralregisters Ende Juni 689.970 Personen in Deutschland, „deren Asylantrag rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurde“. Darunter befanden sich 81.450 Türken, 75.643 Afghanen, 70.932 Kosovaren und 51.975 Serben. Aber auch 17.290 Mazedonier, 14.214 Albaner, 12.258 Polen und 7.140 Rumänen.

Ebenfalls geht aus der Antwort hervor, daß monatlich etwa hundert Personen nach Deutschland einreisen, obwohl sie mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind. So waren dies laut Bundespolizei im Mai 101 Personen, im April 96, im März 119 und im Februar 126 Personen. Nach Angaben des Ausländerzentralregisters hielten sich Ende Juni 6.723 Personen in Deutschland auf, obwohl eine Wiedereinreisesperre gegen sie bestand. 714 von ihnen waren sogar trotz der Wiedereinreisesperre seit dem 1. Januar 2015 erneut nach Deutschland eingereist.

Seit 2015 wird auf           Zurückweisung verzichtet

Zudem lebten hierzulande 34.089 Ausländer, die – nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden war – die Bundesrepublik verlassen hatten, dann seit dem 1. Januar 2015 aber wieder nach Deutschland eingereist waren (JF 29/18). Gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Ausländer trotz Wiedereinreisesperre zurück nach Deutschland kommen konnten, antwortete das zuständige Bundesinnenministerium: „Die Bundesregierung hat im September 2015 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entschieden, bei Schutzsuchenden auf eine Zurückweisung an der Grenze zu verzichten.“

Das Aufenthaltsgesetz besagt, daß ein „Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin aufhalten“ darf. Auch darf ihm kein Aufenthaltstitel erteilt werden. In der Regel wird dieses Einreise- und Aufenthaltsverbot befristet. Zudem kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegenüber demjenigen anordnen, dessen Asylantrag „als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, dem kein subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nicht festgestellt wurde und der keinen Aufenthaltstitel besitzt“. Tritt eine solche Einreisesperre oder ein Aufenthaltsverbot in Kraft, wird die betreffende Person im Informationssystem der Polizei vermerkt. Sie kann dann normalerweise laut Gesetz bei einer Grenzkontrolle an der Einreise gehindert oder im Falle eines widerrechtlichen Aufenthalts in Deutschland sogar festgenommen werden. Dies gilt sogar für den gesamten Schengenraum, so daß schon an dessen Grenzen eine Einreise verhindert werden kann.

Für den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Leif-Erik Holm, der die Anfrage initiiert hatte, sind diese Zahlen „skandalös“, wie er gegenüber der JUNGEN FREIHEIT meinte. Es sei fraglich, warum Einreisesperren überhaupt verhängt würden, wenn niemand sie durchsetze. „Das untergräbt das sowieso schon angeschlagene Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat noch weiter.“ Die Antwort zeige zudem, zu welchem Kontrollverlust die Grenzöffnung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Herbst 2015 geführt habe.

Holm rief Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu auf, seinen Ankündigungen nun Taten folgen zu lassen. „Jeder, für den eine Wiedereinreisesperre gilt, ist an den Grenzen abzuweisen. Das muß endlich wieder eine Selbstverständlichkeit sein. Zudem müssen auch alle Personen, die aus sicheren Herkunftsstaaten einreisen oder bereits woanders einen Asylantrag gestellt haben, an der Grenze zurückgeschickt werden“, forderte der AfD-Politiker. Auch müsse die Zahl von 700.000 abgelehnten Asylbewerbern, die sich in Deutschland aufhalten, zügig verringert werden. „Der Automatismus, daß aus Einreise meist ein Daueraufenthalt wird, muß beendet werden.“ 

Unterdessen hat das Bamf von Januar bis Juli 2018 über die Asylanträge von 138.449 Personen entschieden. Dabei erhielten 49.558 Personen (35,8 Prozent) einen ablehnenden Bescheid. Nur 1.787 Personen (1,3 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 21.504 Personen (15,5 Prozent) wurde der Status eines Flüchtlings gemäß Genfer Konvention zuerkannt, 19.717 Personen (14,2 Prozent) erhielten einen Flüchtlingsschutz. Auf 15.542 Personen (11,2 Prozent) wurde der subsidiäre Schutz angewendet.