© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/18 / 24. August 2018

Der Fall Sami A.
Recht und Sicherheit
Wolf B. Kernig

Man fühlt sich an Rolf Hochhuths „furchtbare Juristen“ erinnert: Richter, die engstirnig Paragraphen auslegen, ohne auf die Gesamtsituation Rücksicht zu nehmen. „Im Namen des Volkes“ urteilen die Verwaltungsrichter von Gelsenkirchen und Münster jedenfalls nicht, wenn sie den islamistischen Gefährder Sami A. auf Biegen und Brechen nach Deutschland zurückholen möchten. Schließlich droht dem einstigen Leibwächter des Massenmörders Bin Laden in Tunesien keine Folter, er kann sich dort sogar frei bewegen. 

Der Vorwurf von Ricarda Brandts, NRW-Integrationsminister Stamp (FDP) gefährde „Demokratie und Rechtsstaat“, fällt auf die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Münster selbst zurück. Schließlich haben NRW-Juristen verhindert, daß der Berliner Lkw-Mörder Anis Amri abgeschoben wurde.

Wenigsten die schwarz-grüne Regierung in NRW scheint begriffen zu haben, daß das Nebeneinander der Kulturen nur funktionieren kann, wenn dabei die innere Sicherheit nicht unter die Räder kommt. Und das heißt: Die „vollziehbaren Ausreichseverpflichtungen“ müssen auch vollzogen werden. Darum sollten sich Juristen wie Brandts kümmern. Über diese massenhafte Nichtdurchsetzung des Rechts wünschte man sich dieselbe Empörung wie an einer einzelnen Abschiebung, die vielleicht nicht ganz korrekt abgelaufen ist.