© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/18 / 24. August 2018

Meldungen

FDP klagt gegen Staatstrojaner 

KARLSRUHE. Die FDP hat gegen den Einsatz des sogenannten Staatstrojaners Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Die Große Koalition mißachtet hier bewußt die klaren Vorgaben aus Karlsruhe“, mahnte die Mitklägerin und ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der Staatstrojaner ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, Kommunikation in Messenger-Diensten zu überwachen. Das Instrument wurde zur Terrorabwehr konzipiert. Seit Juni 2017 darf es aber auch bei anderweitigen Strafverfolgungen eingesetzt werden. Der FDP-Verfahrensbevollmächtigte Nikolaos Gazeas nannte die Online-Durchsuchung den schwersten Eingriff in die Rechte des Bürgers. Diese Maßnahme sei somit die einzige in der Strafprozeßordnung, „die es sogar erlaubt, dem Menschen beim Denken zuzuschauen“. Ermittler könnten etwa während des Schreibens einen Text mitlesen, auch wenn er wieder gelöscht würde. (mp)





Kein konkreter Hinweis im Fall der Jesidin Talo 

KARLSRUHE. Im Falle der Jesidin Aschwak Talo, die in Deutschland ihrem IS-Peiniger begegnet sein soll, hat die Bundesanwaltschaft keine zielführenden Hinweise auf den mutmaßlichen Täter. „Anhand der Schilderungen der Zeugin ist es nicht gelungen, eine konkrete Person zu identifizieren. Auch dem genannten Namen Abu Humam konnte keine reale Person zugeordnet werden“, teilte eine Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Dennoch ermittle die Behörde wegen Verbrechen gegen das Völkerrecht. Die Bundesanwaltschaft hätte Talo gerne befragt. „Allerdings war die Zeugin bereits aus Deutschland ausgereist, als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im Juni 2018 übernommen hatte.“ Talo war nach eigener Darstellung 2014 von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ entführt, versklavt und mißbraucht worden. Zusammen mit andern sei sie geflüchtet, schilderte sie der kurdischen Nachrichtenseite Basnews. Anschließend kam sie nach Deutschland. Anfang dieses Jahres soll sie in Schwäbisch Gmünd bei Stuttgart von ihrem Peiniger angesprochen worden sein. „Ich bin erstarrt, als ich ihn sah“, erzählte sie in einem Video. „Ich habe ihn mir genau angeschaut. Es war Abu Humam, mit dem gleichen erschreckenden Bart und seinem häßlichen Gesicht.“ Es habe sie sprachlos gemacht, „als er plötzlich den Mund aufmachte und mich auf deutsch fragte: ‘Du bist Aschwak, nicht wahr?’“ Die Polizei habe den Mann, der sie drei Monate lang mißbraucht haben soll, entgegen der Darstellung der Bundesanwaltschaft schließlich identifiziert. Wie die Behörde nun der JF mitteilte, soll diese Begegnung Ende Februar gewesen sein. (ls)

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