© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/18 / 19. Oktober 2018

Mögliche Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz
Die Schlinge zieht sich zu
Jörg Kürschner

Hat die AfD noch eine Chance, einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entgehen? Wird „ergebnisoffen“ geprüft, wie Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer behauptet und gleichzeitig einschränkt, mit der (inzwischen erfolgten) Wahl Björn Höckes zum Landtagswahl-Spitzenkandidaten 2019 würde die AfD „zementieren, wo sie steht“. 

13 von 16 Landesämtern haben bisher belastendes Material über die AfD an ihre Bundesbehörde geliefert. Sicher, es gibt nicht akzeptable Entgleisungen. Noch im Sommer hatte Parteichef Alexander Gauland gefordert, nicht nur Kanzlerin Angela Merkel, sondern ein „ganzes System, ein ganzer Apparat“ müsse weg. Jetzt zieht er die Reißleine: „Nazis gehören nicht in diese Partei.“ Und endlich leitet die Bundespartei ein Ausschlußverfahren gegen Wolfgang Gedeon ein, dem Antisemitismus vorgeworfen wird. Ob diese späte Abgrenzung gegenüber Rechtsextremen ausreicht, ist angesichts des Meinungsklimas offen. 

Denn die Politik, die Gewerkschaften, Kirchen, Linksradikale und die meisten Medien haben ihr Urteil längst gefällt: „Die AfD ist rechtsextrem.“ Das Entrüstungskartell hat ganze Arbeit geleistet, doch die Entscheidung wird nicht von vorschnellen Politikern, sondern von abwägenden Verfassungsjuristen getroffen. Zieht sich eine Schlinge zu, die längst geknüpft ist?