© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/18 / 19. Oktober 2018

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Abtreibungsärztin verliert Berufungsverfahren

GIESSEN. Wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen auf ihrer Internetseite muß die Gießener Ärztin Kristina Hänel 6.000 Euro Strafe bezahlen. Ein entsprechendes Urteil aus der 1. Instanz bestätigte das Landgericht Gießen in einer Berufungsverhandlung am 12. Oktober. Die Berufung der 62jährigen Medizinerin gegen das Strafurteil des Amtsgerichts vom 24. November wurde verworfen, wie das Gericht entschied. Hintergrund ist das Werbeverbot für Abtreibungen. Gemäß Paragraph 219a StGB macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. Wie der Vorsitzende Richter Johannes Nink in seiner Urteilsbegründung erläuterte, hat er die Entscheidung auf Grundlage des geltenden Gesetzes gefällt. Zugleich mahnte er an, das Gesetz zu ändern. Der Paragraph 219a steht ihm zufolge in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Abtreibungsregelung nach Paragraph 218. Die Beratungslösung sei „ein fürchterlicher Kompromiß“. Eine Abtreibung bleibt danach straffrei, wenn die Frau nachweist, daß sie sich drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Nink nannte die Regelung ein „Feigenblatt“, um Frauen und Ärzte nicht zu kriminalisieren. Andererseits dürften Abtreibungen nicht zu einem „Marktplatz der Beliebigkeiten“ werden. Der Gesetzgeber habe es vergessen, den Paragraphen 219a an die derzeitige Praxis anzupassen, denn ratsuchende Frauen informierten sich meist über das Internet. Nink äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots. Indirekt forderte er eine politische Entscheidung in der Sache. Die Gerichte seien „in solchen Dingen überfordert“. An die Adresse Hänels sagte er: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“ Nach dem Urteilsspruch kündigte Hänel an, vor dem Oberlandesgericht in Revision zu gehen. Sie wolle ihr Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen. (idea/JF)





Klassik-Musikpreise verliehen

BERLIN. Für ihr Lebenswerk ist die Opernsängerin Christa Ludwig  (90) mit dem Musikpreis „Opus Klassik“ geehrt worden. Die Sopranistin Diana Damrau und der Tenor Juan Diego Flórez wurden als Sänger des Jahres ausgezeichnet, der Stuttgarter Generalmusikdirektor Cornelius Meister als Dirigent des Jahres. Die Preisverleihung fand vergangenen Sonntag im Berliner Konzerthaus statt. Der Opus Klassik ist der Nachfolgepreis des „Echo“, der in diesem Frühjahr nach antisemitischen Vorwürfen gegen zwei Rapper eingestellt wurde. (tha)

 www.opusklassik.de