© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 44/18 / 26. Oktober 2018

Meldungen

Ja zu UN-Migrationspakt  zurücknehmen 

BERN. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hat die Entscheidung der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats begrüßt, den Bundesrat zu beauftragen, von einer Unterzeichnung des UN-Migrationspakts abzusehen und diese UN-Vorlage als Antrag dem Parlament zu unterbreiten. Laut SPK handelt es sich beim UN-Migrationspakt um ein sogenanntes „Soft Law“, das für die Schweiz zwar nicht direkt rechtlich bindend, aber politisch verpflichtend sei. Dies, so die SPK, bedeute, daß sich aus der Zustimmung zum Migrationspakt zu einem späteren Zeitpunkt gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten lasse.Aufgrund der sensiblen Thematik (Zuwanderung) und des sehr weitreichenden Gehalts des Vertragswerkes sei es angezeigt, daß sich das Parlament vertieft mit den möglichen Folgen für die Schweiz beschäftige und über die Zustimmung zum Migrationspakt befinde. Dem Parlament müsse dazu genügend Zeit zugestanden werden. 

Vor diesem Hintergrund verlangt die rechtsbürgerliche SVP, daß der Parlamentsbeschluß einem Referendum unterstellt wird. Die Unterzeichnung des UN-Pakts sei nicht vereinbar mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung und damit verfassungswidrig. Daß der Bundesrat trotzdem die Unterzeichnung dieses Abkommens ins Auge gefaßt habe, sei der „eigentliche Skandal“. (ctw)





Parlament ebnet  Weg zur Namensänderung

SKOPJE. Das Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat mit Zweidrittelmehrheit (80 von 120 Abgeordneten) den Prozeß zur Änderung der mazedonischen Verfassung zwecks Implementierung des Prespa-Abkommens eingeleitet. Es sieht vor, daß der Balkanstaat in „Republik Nord-Mazedonien“ umbenannt werden soll. Dem Onlinedienst Pelagon zufolge kamen insgesamt neun Stimmen aus den Reihen der Opposition, davon acht von der national-konservativen IMRO-DPMNE. Die acht stellten sich gegen die Linie ihrer Partei. Die Einleitung der Verfassungsänderung am 19. Oktober 2018 ist laut Pelagon der erste Schritt. Als zweiter Schritt muß der konkrete Verfassungsänderungsentwurf mit der Mehrheit der Stimmen von allen Abgeordneten (61 von 120 Abgeordneten) bestätigt werden. Hierfür habe die Regierungskoalition eine Mehrheit. Nach der Bestätigung werde der Verfassungsänderungsentwurf öffentlich zur Diskussion gestellt. In einem letzten Schritt müsse dann die Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Erst dann gelte es. In Griechenland steht die parlamentarische Abstimmung über die Namensänderung noch aus. Die Regierung Alexis Tsipras ist dabei ebenso auf Stimmen aus der Opposition angewiesen, die das Abkommen ablehnt. (ctw)