© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/18 / 02. November 2018

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Krasses Fehlurteil
Andreas Unterberger

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat durch ein krasses Fehlurteil seine eigene Existenzberechtigung massiv in Frage gestellt. Diese hat bisher – trotz aller schlimmen Fehlentscheidungen in Sachen Migration – im konsequenten Schutz der Meinungsfreiheit bestanden. Nun hat er diesen aufgegeben. Er hat der Verurteilung einer Publizistin in Österreich zugestimmt, bloß weil sie in Hinblick auf die Ehe Mohammeds mit einem Kind gesagt hatte: „Ein 56jähriger und eine Sechsjährige? (…) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“ Der EGMR begründet diese Entscheidung damit, daß es um einen Gegenstand „besonders sensibler Natur“ gegangen sei. 

Damit weicht nun auch dieser Gerichtshof vor dem Verlangen der Islamisten zurück, daß Mohammed nicht kritisiert werden dürfe. Er rechtfertigt damit auch indirekt den mörderischen Anschlag einer Gruppe Moslems auf die Karikaturenzeitschrift Charlie Hebdo, der damals noch eine breite Solidaritätswelle für die Meinungsfreiheit ausgelöst hatte (obwohl manche Karikaturen recht geschmacklos waren). Oder will uns der Gerichtshof gar sagen: Linke dürfen kritisieren, aber rechte Publizisten sollen das Maul halten? Selten ist der Rechtsstaat so beschädigt worden. 






Dr. Andreas Unterberger war 14 Jahre Chefredakteur der Presse und der Wiener Zeitung und betreibt den Blog www.andreas-unterberger.at.