© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/18 / 02. November 2018

Meldungen

Soziales Netzwerk „Gab“ abgeschaltet

AUSTIN. Der Provider des Sozialen Netzwerks „Gab“, GoDaddy Inc., hat die Seite abgeschaltet. „Wir haben gab.com darüber informiert, daß sie 24 Stunden haben, ihre Domain woanders zu registrieren“, sagte ein Sprecher von GoDaddy der Nachrichtenagentur Reuters. Grund sei ein Verstoß der Twitter-Alternative (JF 25/17) gegen die Nutzungsbedingungen, weil sie Inhalte nicht zensiert habe, die „zu Gewalt gegen Menschen ermutigen und auffordern“. Zuvor war bekanntgeworden, daß der Attentäter Robert Bowers, der in einer Synagoge in Pittsburgh am Samstag elf Menschen ermordete, ein Gab-Profil besaß, über das er antisemitische und rassistische Botschaften verbreitete. Gab reagierte mit einer Stellungnahme: „Die Mainstreammedien verleumden uns, weil wir Meinungsfreiheit und individuelle Freiheit für alle verteidigen.“ Gleichzeitig betonte der Dienst, „auch weiterhin für das fundamentale Menschenrecht zu kämpfen, frei seine Meinungen sagen zu können“. Man arbeite rund um die Uhr, damit Gab baldmöglichst wieder online gehen könne. (tb)





„Gemeinsame Erklärung 2018“ keine Haßsprache 

BAMBERG. Das Landgericht Bamberg hat entschieden, daß Facebook die „Gemeinsame Erklärung 2018“ nicht als „Haßrede im Sinne der Gemeinschaftsstandards“ werten darf. Die Plattform hatte mit dieser Begründung Beiträge gesperrt oder gelöscht, die auf die Petition verwiesen. Das Gericht stellte nun fest, daß die Erklärung zwar „Tatsachen und Wertungen auch hinsichtlich illegaler Einwanderung“ enthalte, diese sich allerdings „auf einen aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussionspunkt“ beziehen. Facebook müsse dies aufgrund seiner Quasi-Monopolstellung und der damit einhergehenden Bedeutung in der Gesellschaft als Meinung im Sinne des Artikel 5 Grundgesetz zulassen. Weder ein Nutzer, der die Erklärung teilt, noch ein sie betreffender Beitrag dürfen demnach von dem US-Unternehmen gesperrt beziehungsweise gelöscht werden. Die Entscheidung sei richtungsweisend, „weil damit klargestellt wird, daß selbst grenzwertige Äußerungen durch Facebook nicht unter dem diffusen Begriff der Haßrede verboten werden dürfen, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind“, sagte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der das Urteil erwirkte, dem Branchendienst Meedia. (gb)