© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/18 / 30. November 2018

Meldungen

Gerhard Richter bleibt wichtigster Künstler

BERLIN. Der deutsche Maler Gerhard Richter bleibt im Ranking „Kunstkompaß“ weiterhin der weltweit wichtigste Künstler. Der Kölner führt die im Wirtschaftsmagazin Capital veröffentlichte Liste seit nunmehr 15 Jahren an. Auf Platz zwei befindet sich der US-Künstler Bruce Nauman. Dahinter landen Georg Baselitz und Rosemarie Trockel. Führende Kunstnation ist weiterhin Deutschland mit 28 Künstlern unter den Top-100, dicht gefolgt von den USA mit 27 Künstlern. Der „Kunstkompaß“ ist ein seit 1970 jährlich erstelltes Ranking der weltweit gefragtesten Künstler der Gegenwart. Es umfaßt insgesamt 30.000 Künstler und basiert auf der Annahme, daß die Qualität von Kunst nicht meßbar ist, wohl aber die Resonanz in der Kunstwelt. Mit Punkten werden unter anderem Einzelausstellungen in großen Museen, die Teilnahme an bedeutenden Gruppenausstellungen wie der Biennale in Venedig, Rezensionen in namhaften Magazinen oder Ankäufe durch Museen bewertet. (ha)

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Keine religiösen Symbole im Gerichtssaal

HANNOVER. In Niedersachsen sollen Richter und Staatsanwälte in Zukunft keine religiösen und weltanschaulichen Symbole wie Kreuz, Kippa oder Kopftuch bei öffentlichen Verhandlungen mehr tragen dürfen. Das sieht ein Referentenentwurf des niedersächsischen Justizministeriums vor. Die zuständige Ministerin Barbara Havliza (CDU) erklärte, jeder in einem Gerichtssaal müsse den Eindruck haben, daß Richter und Staatsanwalt „frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen“ seien. Ein entsprechendes Gesetz werde noch in diesem Jahr vom Kabinett in Hannover beschlossen. Anlaß für die Gesetzesinitiative sei der Fall einer muslimischen Referendarin, die im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte. Von dem Verbot nicht betroffen seien Kreuze, die noch in zwei Verhandlungsräumen der Amtsgerichte Vechta und Cloppenburg hängen. Wichtig sei, daß das Kreuz während einer Verhandlung abgenommen werde, wenn ein Prozeßbeteiligter das wünsche, sagte Havliza. Zuvor hatte sich bereits der Deutsche Richterbund (DRB) für ein gesetzliches Verbot religiöser Kleidung und Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal ausgesprochen. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Die Justiz ist zu strikter Neutralität verpflichtet. Damit sind religiöse Kleidung sowie weltanschauliche, politische und religiöse Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal nicht vereinbar. Der Gesetzgeber sollte das durch ausdrückliche Verbote klarstellen.“ Baden-Württemberg hatte im Mai 2017 als erstes Bundesland ein Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verabschiedet. (idea/JF)