© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/18 / 30. November 2018

Meldungen

Frankreich beschließt Anti-Fake-News-Gesetze

PARIS. Die französische Nationalversammlung hat vergangene Woche zwei Gesetze gegen die Verbreitung sogenannter Fake News beschlossen. Staatschef Emmanuel Macron will damit verhindern, daß in Wahlkampfzeiten Gerüchte und Falschmeldungen in Umlauf gelangen. Künftig können Parteien oder Kandidaten per Gesetz in den drei Monaten vor einer landesweiten Wahl im Eilverfahren gegen öffentlich verbreitete Unwahrheiten vorgehen. Zudem sollen sich soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter dazu verpflichten, Falschinformationen – ähnlich wie in Deutschland – möglichst schnell wieder zu entfernen. Beide Gesetze werden voraussichtlich vor den Europawahlen im Mai 2019 in Kraft treten. Rechte und linke Parteien stimmten dagegen oder enthielten sich der Stimme und verwiesen auf ein „Risiko für die Meinungsfreiheit“. Journalistenverbände sprachen von „einem ersten Schritt zu einer möglichen Zensur“. Der französische Senat hatte die Gesetzentwürfe zuvor abgelehnt und nicht einmal zur Debatte zugelassen. Ein Vermittlungsausschuß zwischen Nationalversammlung und Senat brachte keine Einigung. In Frankreich kann jedoch die Nationalversammlung ein Gesetz auch gegen den Willen des Senats beschließen, was in rund fünf Prozent der Fälle vorkommt. (ha)

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Blogger Aras B. bestreitet Vorwürfe

LEMGO. Der Flüchtlingsblogger Aras B. hat vor dem Amtsgericht Lemgo die Vorwürfe (JF 46/18) bestritten, er habe mehrere Frauen und Mädchen sexuell belästigt. „Ich kann mir die Vorwürfe nicht erklären. Ich bin mir ganz sicher, daß ich das nicht gemacht habe“, sagte B. vergangenen Freitag in der Verhandlung. Er warf den geladenen Zeugen vor, ihre Aussage abgesprochen zu haben und die Unwahrheit zu sagen. Vielmehr sei er gemobbt worden, weil er seine Mitschüler nicht mehr abschreiben lassen wollte. Eine 18 Jahre alte Schülerin beschuldigte B. vor Gericht, er habe sie mehrere Male so stark an Gesäß und Brust gegriffen, daß sie Schmerzen erlitt. Zu einem Urteil kam es nicht, da eine weitere Zeugin nicht erschien. Der nächste Verhandlungstag ist für den 11. Dezember angesetzt. (mec/krk)