© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/18-01/19 / 21./28. Dezember 2018

Meldungen

BGH: Kinderehen sind verfassungswidrig 

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die deutsche Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht den Sachverhalt zur Prüfung vorgelegt. Das Verfassungsgericht soll demnach klären, inwieweit im Ausland geschlossene Kinderehen generell unwirksam sind, meldet die Nachrichtenagentur epd. Anlaß ist der Fall eines syrischen Flüchtlingspaares, das im August 2015 nach Deutschland kam. Der Bräutigam war zum Zeitpunkt der Hochzeit 21 Jahre alt, seine Braut 14. Sie sind Cousin und Cousine. Nach der Ankunft in Deutschland wurden beide voneinander getrennt. Das Mädchen kam in eine Jugendhilfeeinrichtung. Das Jugendamt wurde zum Vormund bestellt. Dem Ehemann war der Aufenthaltsort seiner Kindbraut unbekannt. Laut Amtsgericht handele es sich jedoch nicht um eine Zwangsehe. Jedoch werteten deutsche Behörden die Beziehung als verbotene Kinderehe. Nach deutschem Recht kann eine Ehe nicht vor dem 16. Lebensjahr wirksam eingegangen werden. Der BGH stellte nun fest, ob der Mann Kontakt zu seiner Frau haben dürfe, hänge von der Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe ab. Dem widerspreche jedoch das deutsche Recht wegen des generellen Verbots von Kinderehen. Daher solle das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob für Kinderehen Einzelfallprüfungen vorzunehmen seien. Sonst könnte der im Grundgesetz gesicherte Schutz von Ehe und Familie, aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein. Genaue Angaben über Kinderehen in Deutschland gibt es nicht. (ag)





Bundesländer wollen Asylleistungen kürzen 

BERLIN. Die deutschen Bundesländer wollen die Sozialleistungen für diejenigen Asylbewerber kürzen, die bereits in einem anderen europäischen Land des Dublin-Systems einen Asylantrag gestellt haben. Laut einem Bericht der Welt am Sonntag fordern die 16 Ministerpräsidenten die Bundesregierung auf, das Asylbewerberleistungsgesetz so zu erweitern, daß „Dublin-Fälle nur noch gekürzte Leistungen erhalten“. Der Beschluß sei nach der Dezember-Konferenz der Länderchefs an die Bundesregierung versandt worden. Von den Kürzungen könnten über ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein. So habe es im ersten Halbjahr 2018 rund 77.000 Asylerstanträge gegeben. Dem stünden etwa 30.000 Übernahmeersuchen gegenüber. Bei diesen Einwanderern sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Ergebnis gekommen, daß ein anderer Dublin-Staat für das Asylverfahren zuständig sei, und habe das jeweilige Land gebeten, die Migranten zurückzunehmen. Rund 21.000 mal hätten die angefragten Staaten ihre Zustimmung erteilt. Tatsächlich seien aber nur 4.922 Personen überstellt worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. (ha)