© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 05/19 / 25. Januar 2019

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Frauenquote in der Politik: Die SPD will das Wahlrecht in verfassungswidriger Weise ändern
Michael Klonovsky

Es ist nichts Ungewöhnliches mehr, daß die Vorsitzende einer Regierungspartei etwas fordert, das auf Rechtsbruch hinausläuft. Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles twitterte: „Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung, aber nur 31 Prozent der Abgeordneten im Bundestag. Das muß sich ändern! Wir brauchen ein Wahlgesetz, welches für eine bessere Vertretung von Frauen im Deutschen Bundestag sorgt.“

Justizministerin Katarina Barley, gleiche Partei, gleiches Geschlecht, gleiche Gesinnung, sprang der Genossin flugs bei, sogar im gleichen Medium, und gab bekannt: „Der aktuelle Frauenanteil im Bundestag von 30 Prozent ist für das Jahr 2018 beschämend! Da es offenbar nicht von alleine klappt, liegt es im Zweifel am Gesetzgeber, etwas zu tun.“

Die Chefin der deutschen Justiz will also dem Gesetzgeber die Aufgabe zuweisen, etwas zu beseitigen, das „beschämend“ ist, offenbar ein neuer Zuständigkeitsbereich der Justiz, und zwar „beschämend für das Jahr 2018“. Es sind durchaus Fälle bekannt, wo juristisch ähnlich argumentiert wurde, besonders in den Jahren 1789 ff. und 1917 ff. In demokratischen Rechtsstaaten ist eine solche Argumentation aber bemerkenswert, wenn auch weniger bemerkenswert als die Tatsache, daß niemand die dreisten Schwestern auslacht.

Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest – in SPD-Lesart wahrscheinlich inzwischen: schlägt vor –, daß „die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ werden. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes.“ Frei und gleich lauten die Schlüsselworte. Nirgends in den Wahlgesetzen steht, daß bestimmte Gruppen „repräsentiert“ sein müßten. Die beiden SPD-Frauen und mit ihnen das Gros der politisch Verantwortlichen sowie die medialen Lautsprecher dieser Republik wollen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes außer Kraft setzen – mit dem kecken Argument, die Gleichbehandlung zu fördern.

Der Ausgangspunkt ist die Behauptung, daß es zu wenige Frauen in der Politik gibt. Genauer müßte es heißen: daß zu wenige Frauen in die Politik gehen. Aber niemand hindert die Holden daran, es zu tun. Jede Staatsbürgerin hat die Freiheit, sich in einer Partei zu engagieren. Der Anteil der Frauen unter den SPD-Mitgliedern beträgt übrigens 32 Prozent; auch in diesem Punkt ist die SPD also von vorbildlicher Durchschnittlichkeit. Der Anteil der weiblichen Bundestagsabgeordneten stiege nach allem Ermessen mit der Zahl weiblicher Parteimitglieder – und wenn nicht, geschähe immer noch niemandem Unrecht, weil es kein Recht darauf gibt, wegen seiner Geschlechtszugehörigkeit in den Bundestag berufen zu werden.

Überhaupt lag der Frauenanteil in den bisherigen 17 Bundestagen nur viermal über 30 Prozent; im 15. war er mit 33,9 Prozent am höchsten. 31 Prozent bedeuten keinen tiefen Sturz, sondern nur ein Retardieren auf angemessenem – weil eben repräsentativem – Niveau. Um den Frauenanteil in den Parteien steht es nämlich so (auf volle Zahlen gerundet):

Grüne: 39 Prozent, Linke: 37 Prozent, SPD: 32 Prozent, CDU: 26 Prozent, CSU: 20 Prozent, FDP: 22 Prozent, AfD: 16 Prozent.

Die argumentative Bauernfängerei besteht also darin, daß Barley, Nahles und Co. so tun, als müsse sich der Anteil der Parlamentarierinnen nicht am Frauenanteil in den Parteien, sondern in der gesamten Gesellschaft messen lassen. Nach dieser Logik müßte ein Kegelverein, der 100 Mitglieder hat und darunter 30 weibliche, bei der Wahl seines Vorstands die Hälfte der Vorstandsposten Frauen zur Verfügung stellen, weil Frauen die Hälfte der Bevölkerung stellen. Solche Forderungen werden in Sportvereinen nur deshalb kaum erhoben, weil es dort keine Privilegien zu verteilen gibt. Welcher achtbare Kegelbruder würde das nicht ungerecht finden, wenn auch womöglich gentlemanlike gestatten?

Unsere Schönen wollen nicht weniger als das Wahlrecht ändern. Als Avantgarde in dieser Frage gelten die Grünen. Der Männeranteil in der Gesamtpartei beträgt 61 Prozent. Von den 67 Bundestagabgeordneten sind 28 männlichen Geschlechts und 39 weiblich, wobei das natürlich nur gesellschaftliche Zuschreibungen sind, die für Grüne nichts bedeuten. Ergibt einen grünen Männeranteil im Bundestag von 41,8 Prozent. Ein sogenanntes Frauenstatut verpflichtet die edelste aller Parteien zur Frauenquote auf Listenplätzen und für Delegierte. Bei Wahlen und bei der Aufstellung von Wahllisten ist mindestens die Hälfte der Plätze für Frauen reserviert, sie werden zuerst gewählt, danach folgt ein offener Wahlgang für die restlichen Plätze, wobei nun Männer und Frauen kandidieren dürfen. Bei einem Gremium mit drei Plätzen sind also mindestens zwei Frauen zu wählen. Bei der Wahl einer Doppelspitze steht die Frau je schon fest.

Als Folge dieser Quotierung besteht das Spitzenpersonal der Grünen mehrheitlich aus Frauen. Das heißt, keine Partei diskriminiert das andere Geschlecht stärker, weshalb es bei den Grünen auch kaum Männer im hormonellen Sinne gibt. Die Ankündigung, diese Diskriminierung bis zur wirklichen Parität beizubehalten, nimmt den Sankt Nimmerleinstag fest in den Blick.

Diese Gaunerei soll nun irgendwie ins deutsche Wahlrecht einfließen. So funktioniert Sozialismus: Es wird eine Beute in Aussicht gestellt und eine Gruppe ernannt, der sie zusteht. Wer Quoten fordert, ist an Gerechtigkeit nicht interessiert, sondern verlangt nach Privilegien, die er oder sie sich auf legale Weise nicht zu verschaffen weiß. Pech für die anderen.



Michael Klonovsky, Jahrgang 1962, ist Publizist und Schriftsteller.