© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 05/19 / 25. Januar 2019

Falschangaben im Asylverfahren auch künftig straffrei
Zum Betrug eingeladen
Michael Paulwitz

Wer einen falschen Paß vorlegt, macht sich strafbar, wer als Asylbewerber seine Papiere wegschmeißt und Lügen über seine Herkunft und sein Schicksal erzählt, dem passiert gar nichts: Mit solchen Absurditäten bekräftigt Deutschland gleich zu Beginn des Jahres seinen Ruf als „durchgeknallter Hippie-Staat“ nicht nur bei den Briten. Wenn einer von ihnen, den Brexit im Nacken, seinen Aufenthalt in Deutschland mit falschen Angaben erschleichen wollte, packte ihn die ganze Härte des Gesetzes. Genauso wie den Deutschen, der meint, er könnte Falschangaben bei seiner Steuererklärung machen. Pech gehabt, alle beide: Die Lizenz zum straflosen Lügen und Betrügen gilt nur für Asylbewerber.

Mindestens so grotesk wie der Mißstand selbst ist die lange Leitung und die ignorante Arbeitsverweigerung der politisch Verantwortlichen, die dagegen nichts unternehmen. Innenminister gegen Justizminister, Unions- gegen SPD-Länderinnenminister – das fruchtlose Palaver geht seit Jahr und Tag. Die Einladung zum Betrug wird derweil weiter fleißig wahrgenommen: Weit mehr als die Hälfte der Asylbewerber kamen auch im ersten Halbjahr 2018 ohne Papiere. Den Schaden hat der Bürger und Steuerzahler, dem die von ihm beauftragten Machtinhaber auf diese Weise ihre Gleichgültigkeit und Geringschätzung demonstrieren. Wenn ihnen dafür wachsende Verachtung entgegenschlägt, braucht das niemand zu wundern.