Asylbewerber: Falsche Angaben weiter straffrei
BERLIN. Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Herkunft oder ihrem Alter haben auch künftig keine Auswirkungen auf ihr Verfahren. Laut einem Bericht der Welt müssen Asylsuchende weiterhin keine Konsequenten fürchten, wenn sie bei der Identitätsfeststellung lügen. Lediglich das Vorlegen falscher oder fremder Dokumente sei strafbar. Dem Bericht nach lehne das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ab, Falschangaben im Asylverfahren unter Strafe zu stellen. Kritik an der Haltung von Bundesjustizministerien Katarina Barley (SPD) kommt von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU). „Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat“, sagte er der Zeitung. Der Bund müsse daher dafür sorgen, daß Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) konsequent bestraft werden könnten. Die bisherige Tatenlosigkeit des Bundes nehme er besorgt zur Kenntnis. (krk)
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Schäuble: Aufarbeitung der Asylkrise überflüssig
BERLIN. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich gegen die von der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer geplante Aufarbeitung der deutschen Migrationspolitik ausgesprochen. „Bei allem Respekt, da braucht es keine Aufarbeitungskommission“, sagte Schäuble der Stuttgarter Zeitung. Dennoch gebe er zu, es sei der Regierung „in der Flüchtlingspolitik nicht rechtzeitig gelungen, in der weltweiten Kommunikation die Balance zwischen Hilfsbereitschaft und der Begrenztheit unserer Mittel herzustellen“. Kramp-Karrenbauer hatte angekündigt, die Asylpolitik seit 2015 bei einem „Werkstattgespräch“ im Februar diskutieren zu wollen. (ha)
Bundestag rügt CDU- Abgeordnete Strenz
BERLIN. Der Deutsche Bundestag hat die CDU-Abgeordnete Karin Strenz aufgrund eines „Verstoßes gegen die Verhaltensregeln“ offiziell gerügt. Strenz hatte über eine deutsche Firma Geld aus dem autoritär regierten Aserbaidschan erhalten und diese sowie weitere Nebeneinkünfte erst nach Ablauf der Anzeigefrist gemeldet (JF 2/19). Der Abgeordneten droht nach Informationen des Berliner Tagesspiegels zudem ein Ordnungsgeld in fünfstelliger Höhe. Zuvor hatte bereits die Parlamentarische Versammlung des Europarates der 51jährigen Verstöße gegen Verhaltensregeln vorgeworfen und ihr lebenslanges Hausverbot erteilt. Eine Untersuchungskommission bescheinigte der CDU-Politikerin einen „andauernden Interessenkonflikt“ in ihren „verschiedenen Aktivitäten in der Parlamentarischen Versammlung mit Bezug zu Aserbaidschan“. (ha)
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