© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/19 / 01. Februar 2019

Große Koalition einigt sich im Streit um Paragraph 219a
Ihr Ziel: Recht auf Abtreibung
Alexandra Maria Linder

Der Paragraph 219a, das Werbeverbot für Abtreibung, steht im Strafgesetzbuch. Und da gehört er hin, trotz aller Versuche, den Grund dieser Plazierung zu vertuschen. Der Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ verschleiert, daß es sich bei Abtreibung um die Tötung einer noch nicht geborenen Person handelt. Der neue Gesetzesentwurf zur Änderung des Paragraphen will das Schutzkonzept der Kinder vor der Geburt erhalten, Rechtssicherheit für Abtreibungseinrichtungen schaffen und das Informationsrecht der Frauen durchsetzen. 

Dazu wäre allerdings keinerlei Änderung notwendig gewesen. Wer künftig den „Schwangerschaftsabbruch“ (auf angeblich informierenden Internetseiten gerne als „Absaugen des Schwangerschaftsgewebes“ bezeichnet) neben der Blutegeltherapie als Leistung gegen Entgelt aufführt, verharmlost den Tod und das schier unendliche Leid von Menschen.

Es ist ein weiterer Schritt zum Ziel derjenigen, die über ein Jahr die Abschaffung des Paragraph 219a betrieben haben: ein „Menschenrecht“ auf Abtreibung. Nein, es ist nicht die schlimmste Variante – aber eine weitere, die dazu führt, daß man Frauen im Konflikt weniger unterstützt und Abtreibung als Recht und normale Dienstleistung betrachtet.






Alexandra Maria Linder ist Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. und des Bundesverbands Lebensrecht e.V.