© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/19 / 15. Februar 2019

Sozialfälle mit Ansage
Einwanderung: Flüchtlinge sollen unsere Rente zahlen / Wahrscheinlich landen sie jedoch in der Grundsicherung
Paul Rosen

Natürlich kosten die, die heute wahlweise als „Geflüchtete“ oder „Schutzsuchende“ bezeichnet werden, Geld – viel Geld sogar. Die 119,66 Milliarden Euro, auf die sich die Flüchtlingskosten laut Haushaltsdaten des Bundesfinanzministeriums seit 2017 und bis 2022 summieren sollen, machen immerhin mehr als das Doppelte der familienpolitischen Leistungen (57,31 Milliarden Euro) in diesem Zeitraum aus und sind mehr als doppelt soviel wie für den Bau und Erhalt von Fernstraßen vorgesehen ist (57,1 Milliarden). 

Doch Politiker verabreichen dem deutschen Wähler seitdem Beruhigungspillen, weil der sich vor einer Einwanderung in die Sozialsysteme zu sorgen begann – nicht zu Unrecht, wie man inzwischen weiß. Denn wie neueste Zahlen von Bundesregierung und Rentenversicherung zeigen, sind Gehälter und somit Sozialbeiträge der arbeitenden Flüchtlinge minimal. Sie reichen nicht einmal für die Mindestrente. Die Staatskasse wird erhebliche Zuschüsse leisten müssen, damit den früheren Flüchtlingen auskömmliche Altersbezüge gezahlt werden können. 

Das hörte sich ab 2015 noch ganz anders an: „Viele Flüchtlinge werden eines Tages die Rente für die heutige Erwerbsgeneration bezahlen“, versuchte der damalige SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, heute Bundestagsvizepräsident, die Bundesbürger zu beruhigen. Und von der Deutschen Rentenversicherung hieß es erfreut, 100.000 zusätzliche Beschäftigte würden die Einnahmen der Rentenversicherung um 500 Millionen Euro steigen lassen. „Junge Leute in gute sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, hilft allen, auch der Rentenversicherung für die Zukunft“, so Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). 

Und tatsächlich: Dem Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung von 2018 zufolge waren Ende 2016 insgesamt 796.000 Personen mit Staatsbürgerschaften außereuropäischer Asylherkunftsländer rentenversichert, davon knapp die Hälfte (43 Prozent) aus Syrien. 15 Prozent waren aus dem Irak gekommen, zwölf Prozent aus Afghanistan, elf Prozent aus dem Iran und neun Prozent aus Pakistan. Aus den afrikanischen Ländern Nigeria, Eritrea und Somalia stammten jeweils weniger als fünf Prozent. Die Hälfte der Versicherten war unter 32 Jahre alt, der Männeranteil mit 77 Prozent stark überdurchschnittlich. 

Wenig Chancen, auf den Mindestbeitrag zu kommen

„Sofern es gelingt, diese Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, könnten sie somit zumindest kurz- bis mittelfristig ein entlastender Faktor bei der Finanzierung der Renten im Angesicht der alternden Bevölkerung sein“, drückt sich die Rentenversicherung schon erheblich vorsichtiger aus als Berliner Politiker. Denn nur ein Drittel der versicherten Personen aus den Hauptasylländern zahlt überhaupt Beiträge ein – der große Rest sind sogenannte „Anrechnungszeitversicherte“ (Arbeitslose oder Hartz-IV-Bezieher). 

Langfristig werden die Zuwanderer ein immer größer werdender Kostenblock für das staatliche Altersversorgungssystem. Der Grund heißt Mindestrente – eine Leistung, die eingeführt wurde, um für alte und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Damit soll der Altersarmut vorgebeugt werden. 

Der Bruttobedarf von Empfängern dieser Grundsicherung betrug Ende 2017 814 Euro im Monat, wie es in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer heißt. Um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente in dieser Höhe zu erreichen, müßte ein versicherungspflichtiges Jahresgehalt von 24.289 Euro erzielt werden, teilt die Bundesregierung weiter mit. 

Werden diesen Angaben die heutzutage erzielten Einkünfte der Personen aus den Hauptasylländern entgegengestellt, so ergibt sich, daß die Beiträge dieser Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber auf keinen Fall ausreichen werden, um nach 45 Berufsjahren eine Rente in Höhe der Grundsicherung von 814 Euro im Monat zu erreichen. Besonders schlimm sieht die Situation bei Arbeitnehmern aus Syrien aus, dem Land, aus dem angeblich besonders viele Fachkräfte erwartet wurden. Tatsächlich betrug 2017 das durchschnittliche Jahresentgelt eines syrischen Arbeitnehmers 8.576 Euro, also 15.713 Euro zuwenig, um die Höhe der Grundsicherung zu erreichen. Die damit zu erreichende Monatsrente würde für den Syrer 333 Euro betragen, mithin 481 Euro im Monat zuwenig. Die 481 Euro müßten aus dem Steuersäckel aufgebracht werden, was angesichts des infolge des Geburtenrückgangs entstandenen Arbeitskräftemangels schwerwiegende Fragen aufwirft, etwa wer das Geld aufbringen soll. 

Beschäftigte aus anderen Hauptasylländern verdienen mehr: Afghanistan (12.181 Euro), Irak (12.476), Pakistan (14.129), Eritrea (14.807), Somalia (15.980) und Iran (16.188). Deren Rentenhöhe wird immer noch nicht an die Grundrente heranreichen: So beträgt die erwartete Durchschnittsrente für Arbeitnehmer aus Afghanistan 473 Euro, Irak 485, Pakistan 549, Eritrea 576, Somalia 621 und Iran 629 Euro. Selbst die „Spitzenverdiener“, Arbeiter aus Nigeria, schaffen nur ein Jahresentgelt von 18.339 Euro und damit 5.950 Euro weniger als für die Mindestrente notwendig wäre. Sie erhielten eine Rente von 713 Euro – immer noch 96 Euro unter der Mindestrente. Zuletzt: Flüchtlinge, die älter als 22 Jahre sind, haben fast keine Chance mehr, 45 Beitragsjahre zu erreichen. Sie steuern direkt die die Grundsicherung an. 

„Die Zahlen zu den Jahreseinkommen zeigen eindeutig, daß die bisherige Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern unsere Sozialsysteme nicht stützt, sondern langfristig stark belasten wird“, meint der Abgeordnete René Springer. Hartz-IV-Empfänger würden nahtlos zu Empfängern von Grundsicherungsleistungen im Alter. „Ich habe inzwischen große Zweifel daran, daß die Migration aus Drittstaaten überhaupt einen positiven Beitrag zur Stabilisierung unserer sozialen Sicherungssysteme leisten kann“, ist der AfD-Sozialpolitiker überzeugt.