© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/19 / 01. März 2019

Meldungen

AfD darf nicht öffentlich „Prüffall“ genannt werden 

Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht in Köln untersagte es der Behörde am Dienstag per einstweiliger Anordnung, zu verbreiten, die Partei werde von ihr als Prüffall bearbeitet. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht dem Bundesamt ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Hintergrund ist die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die Partei als solchen einzustufen. Dies hatte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang Mitte Januar öffentlich bekanntgegeben. Hiergegen hatte die Partei beim Verwaltungsgericht in Köln Klage eingereicht. AfD-Chef Jörg Meuthen zeigte sich erfreut über die Gerichtsentscheidung. Diese belege „eindrucksvoll, daß das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Thomas Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“ Auch AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland sprach von einem „vollen Erfolg“ für seine Partei. Die Begründung des Verwaltungsgerichts lasse darauf hoffe, daß die AfD auch im Hauptsacheverfahren gegen den Verfassungsschutz recht bekommen werde. Dies sei ein guter Tag für den Rechtsstaat. (krk)





Berlin plant Landesamt für Einwanderung

BERLIN. Berlin plant als erstes Bundesland die Gründung einer eigenen Einwanderungsbehörde. Dazu solle die derzeitige Ausländerbehörde in ein Landesamt für Einwanderung umgewandelt werden. Bislang ist die Ausländerbehörde nur eine Abteilung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. „Durch die Gründung eines selbständigen Landesamtes für Einwanderung soll die Ausländerbehörde zu einer echten Willkommensbehörde fortentwickelt werden“, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD). „Berlin braucht Fachkräfteeinwanderung vor allem aus wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gründen. Die Absicherung der enorm wachsenden Bedarfe bei der Pflege im Alter oder im Bereich von Handwerkerdienstleistungen ist ohne Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gar nicht mehr darstellbar.“ Mit der jetzigen Entscheidung setze Berlin ein „starkes Signal“. Die Hauptstadt wachse vor allem durch den Zuzug aus dem Ausland. Dieser sei geprägt „von Fachkräften, Studierenden und nachziehenden Familienangehörigen“. Der Berliner Ausländerbehörde komme damit eine Schlüsselstellung für die Steuerung und Gestaltung der Einwanderung und Integration zu. Mit etwa 400.000 „vorsprechenden Kunden“ pro Jahr sei die Berliner Ausländerbehörde schon jetzt die mit Abstand größte Ausländerbehörde Deutschlands. (krk)