© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/19 / 15. März 2019

Meldungen

CDU kritisiert Asyl-Pläne von Arbeitsminister Heil

BERLIN. Die Union hat mit Ablehnung auf Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) reagiert, Asylbewerbern das Taschengeld zu erhöhen. Heil sende damit ein völlig falsches Signal, kritisierte CSU-Generalsekretär Markus Blume auf Twitter. „Das Asylrecht ist für Schutzsuchende, nicht für Taschengeldsuchende. Wir dürfen nicht zusätzliche Anreize schaffen, sondern müssen vorhandene Fehlanreize beseitigen.“ Statt das Taschengeld zu erhöhen, sollte auf eine Versorgung mit Sachleistungen umgestellt werden. Ähnlich äußerte sich auch CDU-Innenpolitiker Philipp Amthor: „Leistungen an Asylbewerber sollten nicht erhöht, sondern auf ein Mindestmaß begrenzt und möglichst als Sachleistungen und nicht als Geldleistungen ausgereicht werden“, sagte er der Bild-Zeitung. Dem Blatt zufolge will Heil die Leistungen für Asylbewerber ab kommendem Jahr erhöhen. Ein alleinstehender Erwachsener erhielte dann monatlich 150 Euro Taschengeld statt wie bisher 135 Euro. Auch das Taschengeld für Ehegatten und Lebenspartner soll von 122 auf 136 Euro steigen. Ebenso das für Jugendliche von 76 auf 79 Euro. Bei Kindern ab sechs Jahren ist eine Steigerung von 83 auf 97 Euro vorgesehen, bei Kindern unter fünf Jahren ein Plus von fünf Euro auf 84 Euro. (krk)





Kölner Silvesternacht: Wenige Täter verurteilt

KÖLN. Mehr als drei Jahre nach der Kölner Silvesternacht mit Hunderten sexuellen Übergriffen durch mehrheitlich ausländische Verdächtige sind gerade mal drei Männer wegen Sexualstraftaten verurteilt worden. Wie eine Aufstellung des Amtsgerichts Köln ergab, waren laut Ermittlern 601 Frauen Opfer von Sexualstraftaten geworden, berichtete der Spiegel, dem das Papier vorliegt, am Montag. 1.304 Personen hatten Anzeige erstattet. Bei den Verurteilten handelt es sich um einen Iraker, einen Algerier und einen Libyer. Der Libyer Muhamend A. hatte Frauen begrapscht und erhielt wegen tätlicher Beleidigung in zwei Fällen sowie wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Iraker hatte eine Frau gegen deren Willen geküßt und ihr Gesicht abgeleckt, der Algerier drohte aus einer Gruppe heraus: „Give me the girls, give the girls – oder Tod.“ Beide kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte nach den massiven sexuellen Übergriffen in der Nacht zum 1. Januar 2016 gegen 290 Personen Ermittlungen eingeleitet. 52 davon wurden in 43 Verfahren angeklagt. Darunter befanden sich 17 Algerier, 16 Marokkaner und sieben Iraker. Überdies wurden sechs Strafbefehle ausgestellt. Sechs Anklageverfahren wurden eingestellt, weil die mutmaßlichen Täter nicht auffindbar waren. 32 Verfahren endeten mit Verurteilungen, allerdings zumeist wegen Diebstahls, Raub oder Hehlerei. Fünf wurden gegen Auflagen eingestellt. (ls)





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