© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/19 / 15. März 2019

Meldungen

Kirchengemeinden für geplante Moschee

SCHWERIN. Die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in Schwerin haben die Stadt aufgefordert, ein Grundstück für die Einrichtung einer Moschee bereitzustellen. Eine entsprechende Erklärung veröffentlichte die Regionalkonferenz der Schweriner Gemeinden gemeinsam mit der katholischen Pfarrgemeinde St. Anna vergangenen Freitag. Zum Hintergrund: Der Islamische Bund in Schwerin will ein Grundstück der Stadt erwerben, um in einer ehemaligen Kaufhalle eine Moschee mit Begegnungsstätte einzurichten. Die bisherigen Gebetsräume in einem ehemaligen Kindergarten am Stadtrand sind nach Angaben des Vereins zu klein. Jeden Freitag kämen rund 400 Beter. In Schwerin lebten insgesamt rund 2.000 Muslime. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU in der Stadtvertretung, Gert Rudolf, kritisierte eine mögliche Verpachtung. Eine Moschee in dem Plattenbaugebiet Großer Dreesch könnte zur Trennung verschiedener Bevölkerungsgruppen führen: „Alle Fraktionen sind sich einig, daß wir in den sozialen Brennpunkten mehr für eine bessere Durchmischung tun müssen.“ Die Ansiedlung der Moschee an diesem Standort sei der falsche Weg. „Die Segregation verfestigt sich damit weiter.“ Er sprach sich dafür aus, das Thema ohne Zeitdruck zu beraten. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, daß dieses wichtige Thema kurz vor der Kommunalwahl im Schweinsgalopp durch die Gremien gebracht werden soll.“ Die Stadtvertretung wird am 26. Mai neu gewählt. Die AfD hat ein Bürgerbegehren gegen die geplante Moschee gestartet. Wenn es mindestens 4.000 Personen unterstützen, findet ein Bürgerentscheid über die Frage statt. „Die Bevölkerung ist nie gefragt worden und sämtliche Einwände wurden ignoriert“, heißt es in einer Mitteilung der Partei. Bereits Ende Februar hatten die Initiatoren etwa 5.500 Unterschriften an den Schweriner Stadtpräsidenten übergeben. Die Verwaltung teilte der AfD jedoch mit, daß das Bürgerbegehren noch nicht rechtskonform beantragt und deshalb bisher nicht zugelassen sei. (idea/JF)





Filmakademie ehrt Margarethe von Trotta

BERLIN. Für ihre „herausragenden Verdienste um den deutschen Film“ erhält die Regisseurin, Autorin und Schauspielerin Margarethe von Trotta (77) den Ehrenpreis der Deutschen Filmakademie. Sie habe in einer Zeit, „in der Frauen das Regieführen kaum zugetraut wurde, gesagt: Ich kann das!“, erklärte Akademiepräsident Ulrich Matthes. Schon dafür gebühre ihr Ruhm und Ehre. „Und sie konnte es – und hat uns in all den Jahren ein paar der intensivsten Frauenfiguren des deutschen Kinos geschenkt.“ Die Verleihung des Deutschen Filmpreises findet am 3. Mai im Palais am Berliner Funkturm statt. (tha)