© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/19 / 19. April 2019

Schulschwänzen ist nur erlaubt, wenn die Gesinnung paßt
Asymmetrischer Rechtsstaat
Michael Paulwitz

Alle sind vor dem Gesetz gleich – war da was? Schwänzt Ihr Kind freitags die Schule, um für eine obrigkeitlich erwünschte Ideologie „auf die Straße“ zu gehen, können Sie den Nachwuchs ruhig selbst mit dem Geländewagen zur Demo fahren: Dafür gibt’s sogar noch Fleißbienchen von Kanzlerin, Bundespräsident und dem ganzen grünen Meinungstroß. Lassen Sie Ihr Kind dagegen einen Tag vor Ferienbeginn blaumachen, um den billigeren Flieger zu nehmen, kann es schon mal passieren, daß am Flughafen die Polizei auf Sie und die anderen Schlauberger wartet. 

Und wenn Sie Ihren Dreizehnjährigen nicht am „Klassenausflug“ in eine Extremisten-Moschee teilnehmen lassen, weil Sie keine religiöse Indoktrination an der Schule wünschen – ja, dann werden Sie eben rechtskräftig zu einem Bußgeld verurteilt. So wie jetzt die Eltern eines Gymnasiasten aus Schleswig-Holstein nach dreijährigem Rechtsstreit.

Regeln gelten für alle, sagt der Rechtsstaat. Regeln sind dazu da, auch mal gebrochen zu werden, rechtfertigen Grünen-Politiker ihr Schulschwänzer-Fußvolk. Im Rendsburger Moschee-Fall hat der asymmetrische Rechtsstaat ein Exempel statuiert: Ob Regeln durchgesetzt werden oder nicht, hängt von der Gesinnung ab. Gegen „Klimawandel“ darf geschwänzt werden, der Islamisierung hat sich keiner zu entziehen. Wo einige gleicher sind als andere, schaut der Totalitarismus schon wieder um die Ecke.