© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/19 / 24. Mai 2019

Urteil im Fall Köthen
Neuer Fall von Haltungsjustiz
Michael Paulwitz

Der nächste Nackenschlag. Weniger als zwei Jahre Haft erhalten die Totschläger von Köthen. Mit angerechneter Untersuchungshaft spazieren sie wohl bald schon wieder frei herum. Das herzkranke Opfer ist irgendwie selbst mit schuld, die Angehörigen brechen in ohnmächtiger Wut zusammen, Protestierer auf den Straßen bekommen das „Nazi“-Etikett. Fall erledigt.

Auch dieses Urteil ist kein Einzelfall. Lange Haftstrafen für „Rechtsterroristen“, die Böller vor Moscheetüren werfen, lachhafte Strafen für eingewanderte Mörder und Vergewaltiger – oder auch gar keine, weil der Zeugen-Mob eisern schweigt. Selbst ein brutal in den Hals gerammtes Messer wird zur „Körperverletzung mit Todesfolge“ herunterverharmlost. 

Diese Haltungsjustiz demontiert das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat von zwei Seiten, wenn die klauende Oma genauso hart bestraft wird, wie eingewanderte Messerstecher milde davonkommen; wenn ungeahndete brutale Attacken zum Alltag werden und Deutschenhaß und Islam-Fanatismus selbst dann noch dreist wegdefiniert werden, wenn der Täter sein Opfer unter „Allahu akbar“-Geschrei auf die Intensivstation prügelt. Die Botschaft ist die gleiche: Widerstand ist zwecklos gegen die verbal und handgreiflich marodierenden neuen Herren, an die verantwortungslose Politiker dieses einst wohlgeordnete Land ausgeliefert haben.