© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 23/19 / 31. Mai 2019

JF-Intern
„m/w/d“
Thorsten Thaler

Dieser Tage erreichten uns einige Zuschriften erzürnter JF-Leser. Anlaß ist unsere Stellenausschreibung, mit der wir Redaktionsvolontäre und einen Mediengestalter suchen, und zwar „m/w/d“, also jeweils männliche, weibliche und „diverse“ Bewerber. Die Verwendung dieses „dritten Geschlechts“ empfindet

Leser Klaus L. als „sehr befremdlich“, und Leser David D. zeigt sich „verärgert“. Die JF sei doch in der Vergangenheit „regelmäßig im Kampf gegen den Gender-Angriff auf unsere Sprache“ positiv aufgefallen, schreibt er, und habe einen „angenehmen Gegenpol zum sonstigen PC-Neusprech“ gebildet. „Daß nun ausgerechnet die eigenen Stellenanzeigen nach ‘diversen’ Bewerbern suchen, wirkt, mit Verlaub, etwas befremdlich und unaufrichtig.“

Nun, an unserer Haltung zu dem ganzen Gender-Irrsinn hat sich nichts geändert. Deswegen können wir die Empörung der Leser auch gut nachvollziehen – nur abhelfen können wir ihr leider nicht. Die vom Bundestag im Dezember 2018 beschlossene gesetzliche Änderung des Personenstandsrechts, mit der eine dritte Geschlechtsoption eingeführt wurde, zwingt uns zu der Angabe „m/w/d“. Anderenfalls verstießen wir laut unserem Rechtsanwalt womöglich gegen das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz – und könnten verklagt werden.