© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/19 / 14. Juni 2019

Asylbewerber kommen trotz Ausreisegeld wieder zurück
Mißbrauchte Hilfe
Hans-Jürgen Irmer

Das Asylrecht soll sich auf diejenigen konzentrieren, die unseren Schutz wirklich brauchen. Daher müssen abgelehnte Asylbewerber Deutschland schnellstmöglich wieder verlassen. Daß Abschiebungen nicht immer leicht durchzuführen sind, wissen wir alle. Dieser Mißstand kostet Geld und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deswegen hat die Koalition mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz den Ländern alle Möglichkeiten an die Hand gegeben, Abschiebungen konsequent umzusetzen. Sie müssen sie jetzt auch nutzen.

Für den Staat und damit den Steuerzahler wäre die freiwillige Rückkehr ins Heimatland natürlich günstiger. Darum sind moderat ausgestaltete Anreizprogramme grundsätzlich richtig. Sie entlasten Polizei und Steuerzahler. Leider reist ein kleiner Teil dieser Personen – 2017 bis 2019 waren es rund 2.500 – später erneut nach Deutschland ein, um ein Bleiberecht zu beantragen. Auch wenn es wenige sind, ist das ein Problem – nicht zuletzt für die Akzeptanz derartiger Programme. Die rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Unterstützung muß konsequent eingefordert werden. Aber vielleicht reicht das allein nicht aus, um abzuschrecken. Hier müssen Lösungen erarbeitet werden, die vorsätzlichen Mißbrauch von Rückkehrprogrammen verhindern.






Hans-Jürgen Irmer ist direkt gewählter CDU-Bundestagsabgeordneter.