© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/19 / 14. Juni 2019

Uneinigkeit beim Indexmodell
Öffentlich-Rechtliche: Die Ministerpräsidenten streiten weiter über die Gestaltung des Rundfunkbeitrags
Gil Barkei

Bei der Neugestaltung des Rundfunkbeitrags deuten alle Zeichen auf ein Indexmodell (JF 12/19). Nach welchem konkreten Maßstab sich der Beitrag entwickeln soll – einem Inflationsausgleich oder einer medienspezifischen Teuerungsrate folgend –, bleibt jedoch weiterhin unklar. Bei ihrem Treffen vergangene Woche Donnerstag konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder nicht einigen. Ein Beschluß wurde vertagt. In der Sommerpause soll weiterverhandelt werden.

Besonders die FDP, die in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit in der Landesregierung sitzt, soll Vorbehalte gegenüber einer solchen Regelung vorgebracht haben. „Die FDP in Schleswig-Holstein ist nicht prinzipiell gegen eine Indexierung, aber wir sind dagegen, ein Indexmodell zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen und damit einen Basiswert festzuschreiben“, sagte der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Jan-Marcus Rossa der Welt. Die Politik müsse zunächst „den Auftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definieren und daraufhin den Finanzbedarf der Sender festlegen“.

Auch von seiten der Grünen kommt Kritik. Der Rundfunkbeitrag müsse dem Rundfunkauftrag folgen, nicht umgekehrt, betonte die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner gegenüber der FAZ. Die Indexierung des Rundfunkbeitrags sei nicht die richtige Lösung, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern.

Seit 2016 wird darüber gestritten, wie die Sender sparen könnten, um den Rundfunkbeitrag konstant zu halten. Bisher spricht die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer (SPD), bezüglich der vorgestellten Strukturpläne aber lediglich von „wichtigen ersten Schritten“. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hatte errechnet, daß der monatliche Beitrag im Jahr 2021 von jetzt 17,50 Euro auf 19,40 Euro steigen müßte, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio bei ihren aktuellen Ausgestaltungen bleiben würden.

Der Verband der privaten Rundfunkanbieter Vaunet lehnt eine Vollindexierung insgesamt ab und hatte kürzlich ein Gutachten vorgelegt, nachdem eine solche Regelung verfassungs- und europarechtswidrig sei.

Von den Länderchefs hingegen beschlossen wurde die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen, wie es das Bundesverfassungsgericht vergangenes Jahr entschieden hatte.