© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/19 / 21. Juni 2019

Meldungen

Generalbundesanwalt ermittelt im Fall Lübcke

KARLSRUHE. Im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Ein Sprecher der Behörde sagte am Montag, man habe dies wegen der besonderen Bedeutung getan. Gleichzeitig gab er bekannt, daß der Generalbundesanwalt derzeit von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat ausgehe. Dies ergebe sich aus dem Vorleben des Tatverdächtigen Stephan E. sowie aus von ihm öffentlich wiedergegebenen Ansichten. Ob sich die Annahme auch erhärten lasse, müßten die Ermittlungen zeigen. Ebenso, ob es weitere Hintermänner gebe. Bislang hätten die Ermittler jedoch keine Hinweise, daß der mutmaßliche Täter in einer rechtsterroristischen Vereinigung eingebunden gewesen sei. Laut der Zeit soll Stephan E. 1993 einen Rohrbombenanschlag auf eine Asylunterkunft in Hohenstein-Steckenroth verübt haben. Auch wurde er wegen Körperverletzung und versuchten Totschlags verurteilt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll E. im vergangenen Jahr in einem Kommentar auf Youtube gedroht haben: „Entweder diese Regierung dankt in Kürze ab, oder es wird Tote geben.“ Der CDU-Politiker Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni vor seinem Haus im hessischen Wolfhagen-Istha mit einer Schußverletzung am Kopf aufgefunden worden, der er kurz darauf im Krankenhaus erlag. Lübcke hatte seit 2015 mit Anfeindungen zu kämpfen. Grund hierfür war seine Verteidigung der Flüchtlingspolitik Angela Merkels. (krk)

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AfD wirft Lars Steinke aus der Partei

HANNOVER. Die AfD hat den früheren Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Nieder-sachsen, Lars Steinke, ausgeschlossen. Das zuständige AfD-Schiedsgericht stellte in seinem Urteil fest, daß Steinke „durch sein Handeln erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstoßen“ habe. Der ehemalige Funktionär der Jugendorganisation hatte unter anderem in einem Facebook-Eintrag den Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg als „Verräter“ und „Feigling“ bezeichnet. Mit dieser Schmähkritik habe er den Widerstandskämpfer in entehrender Weise persönlich herabsetzt, urteilten die Richter. Wer solche Aussagen wie die Steinkes, die „ohne jede Berücksichtigung von Stauffenbergs Gewissenskonflikt“ ausgekommen seien, höre, der „vermutet keine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, sondern eine geradezu pauschale Rechtfertigung“. Die Richter wiesen darauf hin, daß in einer Partei selbstverständlich inhaltliche Auseinandersetzungen zulässig seien. Doch Grenzen gebe es „nicht nur dort, wo die Meinungsäußerung nicht mehr durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt ist, sondern auch, wenn sie in erheblichem Maße und nachhaltig gegen die Grundsätze der Partei verstoßen“. (vo)