© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/19 / 28. Juni 2019

Meldungen

Youtube entsperrt Abdel-Samad-Kanal 

BERLIN. Youtube hat den Kanal des Islamkritikers Hamed Abdel-Samad wiederhergestellt, nachdem dieser vergangene Woche gelöscht wurde. Es sei „sehr traurig“, daß alleine seine Berühmtheit „dabei entscheidend war“, schrieb Abdel-Samad auf Facebook. Man dürfe nicht diejenigen vergessen, „die immer noch gesperrt sind, nur weil sie kritische Inhalte zum Islam veröffentlichen und keine mediale Rückendeckung haben“. Die zwischenzeitliche Löschung seiner „Arbeit von vier Jahren“ sei völlig unerwartet geschehen, sagte der Politologe der JUNGEN FREIHEIT. „Ich hatte bislang nie Probleme mit Youtube gehabt, habe keine einzige Warnung bekommen.“ Auf dem Kanal Hamed.TV mit zuletzt mehr als 123.000 Abonnenten sowie über 25 Millionen Aufrufen spricht er mit Wissenschaftlern und Prominenten zu den Themen Islam, Säkularisierung, Aufklärung oder Minderheiten im arabischen Raum. Für seine Arbeit sei er „tausendfach bedroht“ worden. Er schließe deshalb eine „organisierte Kampagne“ nicht aus. Abdel-Samad warf der zum Alphabet-Konzern gehörenden Videoplattform vor, auf die Forderungen radikaler Moslems einzugehen, die ihn zum Schweigen bringen wollten. (ls/gb)





Mansour siegt vor Gericht gegen Facebook 

Berlin. Der Psychologe und Islamkritiker Ahmad Mansour hat mit seinem Anwalt Joachim Steinhöfel eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erstritten. Vor dem Berliner Landgericht ging es darum, warum das soziale Netzwerk Beschimpfungen gegen Mansour (JF 15/19) nicht entfernen will. Ein Nutzer hatte geschrieben: „Halt die fresse, du Husohn Bastrd (...) Nimm den türkischen Namen eines stolzen Volkes wie der Türkei nicht in dein Schandmaul.“ Facebooks Anwälte argumentierten mit den eigenen Geschäftsbedingungen und Gemeinschaftsstandards (JF 49/18), die darin keine Haßsprache sähen, und damit, daß es technisch nicht möglich sei, in Deutschland verbotene Inhalte auch nur in Deutschland zu löschen. Die Richter entschieden: Das US-Unternehmen darf unter Androhung einer Ordnungsstrafe den Beitrag in der Bundesrepublik nicht weiter verbreiten. (gb)