© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/19 / 28. Juni 2019

Leserbriefe

Zum Schwerpunktthema: „‘Die Verfassung wird gebrochen’“, JF 26/19

Nicht Urheber des Unrechts

Diese Darstellung fordert meinen Widerspruch heraus. Erstens: Die Wendung von der „Herrschaft des Unrechts“ stammt nicht von Horst Seehofer, er hat sie damals nur plagiiert. Nachdem er nun – wenn ich ihn richtig verstehe – mit seinen damaligen falschen Federn offenbar nichts mehr zu tun haben will, sollte auch die JUNGE FREIHEIT sie ihm nicht erneut aufstecken. 

Zweitens: Der Kollege Scholz irrt, wenn er vermutet, die Abweisung der Organstreitklage der AfD-Bundestagsfraktion sei damit begründet worden, daß die AfD dem Bundestag 2015 noch nicht angehört habe. Diese Erwägung spielt in dem fraglichen Beschluß gar keine Rolle (BVerfGE, Beschl. v. 11. Dezember 2018, 2 BvE 1/18). Scholz erkennt ja selbst, daß die staatliche Duldung ständiger illegaler Einreisen über faktisch (wenn auch nicht rechtlich!) offene Grenzen bis heute kontinuierlich weitergeht. Schon von daher kann es nicht von entscheidender Bedeutung sein, daß die AfD-Bundestagsfraktion dem Bundestag erst seit 2017 angehört.  

Die Organstreitklage der AfD-Bundestagsfraktion war zulässig, wie ein Vergleich mit dem wichtigsten Präzedenzfall, nämlich der Pershing-II-Klage der Grünen-Bundestagsfraktion zeigt (BVerfG, Urt. v. 18. Dezember 1984, 2 BvE 13/83). Sie hätte vom Bundesverfassungsgericht mündlich verhandelt und entschieden werden müssen. Daß der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sie gleichwohl als unzulässig abgewiesen hat und dabei außerdem noch ein besonderes, herkömmlicherweise niemals zur Anwendung kommendes Verfahren gewählt hat, durch das es der Bundesregierung erspart wurde, eine Klageerwiderung vorzulegen, wirkt daher willkürlich. 

Daß der Kollege Scholz demgegenüber offenbar versucht, das Bundesverfassungsgericht in Schutz zu nehmen, wirkt zwar in löblicher Weise staatstragend, wird aber durch die Tatsachen nicht gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht hätte entscheiden müssen, wollte aber nicht, weil es dann der AfD-Bundestagsfraktion natürlich hätte recht geben müssen.

RA Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Berlin




Merkels Ziehvater Helmut

Rupert Scholz schiebt die gesamte Schuld der gegenwärtigen Misere auf Angela Merkel, weil sie 2015 eine Menge Ausländer über die deutsche Grenze gelassen hat. Diese Schuldzuweisung ist meiner Meinung nach falsch. Im Jahre 2015 gab es gar keine deutsche Grenze, welche die Ausländer übertreten konnten. Diese Grenze wurde doch schon 20 Jahre früher von Helmut Kohl, Rupert Scholz und vielen anderen abgeschafft. Daß dies ein riesengroßer Fehler war, wußte „Otto Normalbürger“ schon damals. Für die Verbrecher war diese Entscheidung ein Riesenerfolg! Sie konnten nach Deutschland einreisen und ihre Verbrechen begehen und brauchten nicht einmal den Ausweis vorzulegen. Was für ein Paradies für diese Leute. Natürlich haben das auch „Wirtschafts-Flüchtlinge“ zu Tausenden und Abertausenden ausgenutzt. Die Kanzler-Slogans „Wir sind eine Willkommens-Kultur“ und „Wir schaffen das“ haben die Situation nur noch verschärft. Die Schuld liegt nicht zuerst bei Frau Merkel, sondern bei den Herren Kohl, Scholz und vielen anderen.

Erhard Jakob, Pulsnitz




Gefängnis statt Kanzleramt

Der Staatsrechtler Rupert Scholz warnt vor einer weiteren Aushöhlung der Rechtsordnung durch anhaltend unkontrollierte Masseneinwanderung, die keineswegs mehr mit Asyl zu tun hat. Wer auf eigene Staatsgrenzen verzichtet, verzichtet auf die Identität des ganzen Staates. Was Merkel und ihre ebenso schuldige GroKo rechtswidrig eingeleitet haben, ist der schwerste Verfassungsbruch, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben. Dieses Verbrechen darf nicht ungestraft bleiben. Die Mitglieder einer solchen Regierung gehören ins Gefängnis und nicht ins Bundeskanzleramt.

Herbert Gaiser, München






Zu: „Vom Lieblingskind zum Sorgenfall“ von Christian Schreiber, JF 26/19

Ein ausgesprochener Glücksfall

Der Tenor dieses Beitrags über die momentanen Schwierigkeiten der Windindustrie liest sich, als sei der weitere Ausbau derselben wünschenswert. Das Gegenteil ist der Fall, wir dürfen die Verzögerungen und Hemmnisse als ausgesprochenen Glücksfall betrachten. Klimaschutzpolitik macht uns abhängig von veralteter Technik (Windräder), vernichtet für jeden im Umkreis der Erneuerbaren Energien (EE) subventionierten Arbeitsplatz mehr als zwei Arbeitsplätze in der wertschaffenden Industrie und wird unsere Volkswirtschaft langfristig ruinieren. 

Vier lange Absätze widmen sich hier den Klagen der Windenergielobby, als wären deren Interessen identisch mit denen der Bürger, denen das Geld für überteuerten und unzuverlässigen Strom aus der Tasche gezogen wird. Befremdlich erscheint auch der folgende Satz: „Hinzu komme eine schwierige Lage bei den Zulassungen für Windparks, die immer öfter auf Gegenwehr in Form von Bürger-Klagen stoßen.“ Diese bösen Bürger! Sie wehren sich eben gegen die üblen Folgen der Windindustrie: Zerstörung schönster Landschaften, Gefährdung des Bestandes vieler Vogel-, Fledermaus- und Insektenarten, Wertverlust ihrer Immobilien, Belästigung durch Lärm und Schattenschlag, Gefährdung durch Eiswurf und Brände der Windräder, Gesundheitsgefährdung bis zu schweren Erkrankungen durch den von den Windrädern ausgehenden Infraschall. Diese Gesundheitsgefährdung ist durch eine Vielzahl medizinischer Studien belegt und kann nicht mehr bezweifelt werden. Nicht hinreichend erforscht ist aber bisher, welche Abstände Windräder und Windparks zu Wohnhäusern einhalten müßten, um diese Gefährdung auszuschließen. Laut Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 hat jeder Bürger das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, daß dieses Recht nicht verletzt wird. Indem der Staat den weiteren Ausbau der Windenergie fordert und fördert, bevor die Frage des sicheren Abstandes geklärt ist, verletzt er selbst dieses Grundrecht seiner Bürger!

Elmar Oberdörffer, Heiligenberg






Zu: „Thalers Streifzüge“, JF 26/19

Erlebnis Oper im Kino

Thorsten Thaler beschreibt sehr zutreffend die Vorzüge der Live-Übertragungen von Opern aus der New Yorker Met. Auch seine kritischen Bemerkungen zum deutschen Regietheater teile ich vollkommen. Ergänzend mache ich auf die Opern- und Ballett-Übertragungen aus dem Royal Opera House Covent Garden (ROH) in London aufmerksam. Da treffen die gleichen positiven Attribute wie für die Met zu. Jedes Mal ein Erlebnis!

Joachim Behne, Mckenheim






Zum Schwerpunktthema: „Stoppt den Klimawahn“, JF 25/19

Weder Arten- noch Naturschutz

Nach meinem Eindruck geben die Grünen und deren „sturmerprobte Berufsrevolutionäre“ nicht früher Ruhe, bis nichts mehr so ist, wie es war. Ganze Landstriche werden durch unproduktive Windräder verschandelt. Tier- und Pflanzenwelt werden die Lebensräume genommen, ohne daß die „grüne Umweltpartei“ darauf Rücksicht nimmt. Von Naturschutz und Artenvielfalt ist immer nur dann die Rede, wenn es parteiideologisch nützlich erscheint. 

Obwohl viele seriöse Wissenschaftler schon seit Jahren auf das Mißverhältnis zwischen Kosten und Nutzen der unrentablen Stromerzeugung hingewiesen haben, kuschen die anderen sogenannten Volksparteien vor dem Taktstock der unduldsamen Klima-Aktivisten. Kaum ein Politiker wagt es noch, den ökonomischen und ökologischen Wahnsinn zu thematisieren. Opportunismus ist angesagt, zumal die Grünen zwischenzeitlich auch die Schülerdemonstrationen „Fridays for Future“ für sich vereinnahmt haben und die Parteien befürchten müssen, die aufgestachelten Jungwähler an die Grünen zu verlieren. So waten alle lieber im trüben Wasser der Grünen, als die politische Auseinandersetzung mit deren populistisch ausgeschlachteten Halbwahrheiten zu riskieren.

Rolf Trötschel, Berlin




Kriegswaffe Wetter

Alles, was hier publiziert wird, ist wahr. Allerdings suche ich bislang vergeblich Artikel, die auf die Wettermanipulation mittels „Geo-Engineering“ hinweisen, welches katastrophale Auswirkungen in Gestalt von Wetterkapriolen (Unwetter) zeitigt. Klima und Wetter sind letztlich miteinander verbunden, bedürfen aber der Unterscheidung. Während das Klima vom Menschen nicht beeinflußt werden kann, kann beim Wetter heute kräftig „nachgeholfen“ werden. Bereits vor etwa zehn Jahren strahlte der Nachrichtensender n-tv die Dokumentation „Kriegswaffe Wetter“ aus, die vor allem die Wirkung der ELF-Wellen und des HAARP-Systems auf den Jet-Stream thematisiert und die heute nur noch via Youtube zu sehen ist.

Heidemarie Türpe, Olbernhau






Zu: „Altlasten aufarbeiten“ von Gernot Facius, JF 25/19

Nochmals mit Füßen getreten

Der Vorschlag von Minister Seehofer, in Tschechien einen Sudetendeutschen Tag abzuhalten, ist an Einfältigkeit kaum zu überbieten. Die prompten Reaktionen aus Prag fielen auch dementsprechend aus. Damit würde die Würde der Vertriebenen einmal mehr mit Füßen getreten. Es reicht schon, wenn sich die geschichts- und kulturvergessene Führung der Landsmannschaft durch stillschweigende Akzeptation der völkerrechtsverbrecherischen Vertreibung der Sudetendeutschen durch die legalisierten Benes-Dekrete übt. Schließlich beinhalten diese mörderischen Verfügungen barbarische Verbrechen und Vernichtungsaktionen mit der Vertreibung von 3,2 Millionen und 250.000 durch Mord und Totschlag umgekommenen Deutschen. Ihre Aufrechterhaltung durch das Täterland stellt ein Novum in der zivilisierten Welt dar.

Prof. h.c. Konrad Zimmer, Königsberg i.Fr.






Zu: „Nur die Nachkommen von Menschenhändlern“ von Wolfgang Müller, JF 25/19

Afrikas Vorteil ungenutzt

Die Kolonialisierung Afrikas durch Europäer begann etwa Ende des 19. Jahrhunderts und dauerte etwa 120 bis 170 Jahre. Was den Menschenhandel betrifft, so existierte der bereits viele Jahrhunderte, bevor Europäer ins Innere von Afrika vorstießen. Versklavt wurden bis dahin Schwarzafrikaner vor allem von Schwarzafrikanern selbst und muslimischen Nordafrikanern. Ausführlich nachzulesen in „Weltgeschichte der Sklaverei“ von Egon Flaig. Unbestritten ist die Ausbeutung von Rohstoffen in der Kolonialzeit, deren Menge im Vergleich zu den danach bis heute durch harte Devisen erkauften Rohstoffen minimal war und deren Wert wahrscheinlich unter der Summe der an afrikanische Staaten gezahlten Entwicklungshilfe liegt. Besonders absurd ist die Behauptung, die Kolonialisierung hätte die Entwicklung Afrikas verhindert und die heutige Rückständigkeit verursacht. Afrika hätte sich schon in der Zeit vor dem Eintreffen der Europäer entwickeln können. Dazu hatte Afrika nicht nur mehrere Jahrhunderte Zeit wie Europa, dessen Entwicklung erst nach dem Ende der letzten Eiszeit vor circa 10.000 Jahren klimatisch überhaupt möglich war, sondern schon während der circa 80.000 Jahre andauernden letzten Eiszeit, als 30 bis 40 Breitengrade nördlich und südlich des Äquators immer ein für eine Entwicklung günstiges Klima herrschte.

Ulrich G. Heider, München




Zeugnis des Zerfalls

Aufschlußreich ist das extra angebrachte Straßenschild („Kolonialgeschichte offenlegen“). Das kommt davon, wenn hypermoralische Beflissenheit die Orthographiekenntnisse überlagert oder gar auslöscht: Der General von Trotha „untedrückt“ anstatt zu unterdrücken. Es wäre jedoch reine Geld- und Ressourcenverschwendung, würde man dieses in so vielerlei Hinsicht belehrende Schild wieder abschrauben und verschrotten, um ein neues, korrigiertes zu fertigen und am gleichen Pfosten wieder anzuschrauben. Nein, liebe Münchner, hütet vielmehr dieses Zeugnis des deutschen Bildungsnotstands und des Zerfalls deutscher Akkuratesse!

Dipl. rer. pol. Klaus Pasquay, Mannheim






Zu: „Keine eierlegende Wollmilchsau in Sicht“ von Dieter Menke, JF 24/19

Verbrechen an der Schöpfung

Tierversuche sind ein großes Verbrechen an unseren Mitgeschöpfen! Solange es aber Menschen gibt, die nicht „den Schöpfer im Geschöpfe ehren“, so lange wird das Leiden der wehrlosen Tiere weitergehen! Menschliche Gesundheit und das Durchführen von Tierversuchen sind nicht miteinander vereinbar! Alles andere ist Irrlehre!

Irene Ernst-Osswald & Dr. med. Christine Ernst, Aichwald




Zu drei Viertel sinnlose Versuche

Am Ende des Artikels hätte eigentlich „bezahlte Anzeige“ stehen müssen. Da die zitierte Chirurgin Brigitte Vollmar hauptberuflich von Tierversuchen lebt, war kaum ein anderer Tenor zu erwarten. Gerade die T50-Tests, bei denen Tieren so lange eine giftige Substanz verabreicht wird, bis zumindest die Hälfte stirbt, oder Tests an Kosmetika und Medikamenten mit Todesfolge für Tausende Tiere, um Zulassungen zu erreichen, ist moralisch verwerflich. Der Fall Contergan scheint vergessen zu sein, die Toxizität ist von Tieren auf Menschen nicht einfach übertragbar. Mehr als 75 Prozent der Tierversuche sind sinnlos, liefern keine wissenschaftlichen Ergebnisse und füttern nur eine Lobby.

Dr. Heinrich Roth, Sömmerda