© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/19 / 12. Juli 2019

Bundesgerichtshof bestätigt die Arbeit der „Umwelthilfe“
Die Abzocke geht weiter
Holger Douglas

Größer kann Maulheldentum nicht sein: „Wenn es der Staat nicht tut, müssen wir ran!“ Jürgen Resch, Chef des Vereines „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) sagte das, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ihm einen Freifahrtschein erster Klasse verpaßt hatte. Seine Leute scannen Autoanzeigen und Verkaufsräume von Händlern und mahnen ab, wenn etwa CO2-Werte eines Wagens zu klein gedruckt sind. Dieser Verstoß gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sei im Sinne des Verbraucherschutzes. Lächerlich!

Ein Mercedes-Händler aus dem Großraum Stuttgart hatte gegen eine DUH-Abmahnung geklagt. Der Verein betreibe „Rechtsmißbrauch“ und Abmahnungen als Geschäftsmodell. 2,2 Millionen Euro nimmt die DUH pro Jahr allein über Abmahnungen ein. Doch der Verein bewege sich im gesetzlichen Rahmen, urteilten die Richter. Überschüsse würden „in der Natur der Sache“ liegen.

Das unsägliche Urteil wirft zugleich ein Licht auf das skandalöse Abmahnunwesen, das seit Jahren Tausende von Rechtsanwälten über Wasser hält – ebenfalls auf Kosten der hart Arbeitenden. Die Abzocke geht weiter, weil die Anwaltsmacht in den etablierten Parteien eine Reform verhindert, daß etwa „Gebühren“ nicht mehr die Taschen der Abmahner füllen dürfen. Dann würden sich Abmahnungen sehr rasch auf tatsächliche Wettbewerbsverstöße beschränken.