© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/19 / 12. Juli 2019

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Abmahnungen: DUH siegt in Karlsruhe

Karlsruhe. Die massenhaften Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag vergangener Woche festgestellt, daß es keine Anhaltspunkte für rechtsmißbräuchliches Verhalten gebe. Ein Autohändler, der dem gemeinnützigen Verein unzulässiges Profitstreben und Querfinanzierungen nachzuweisen suchte, hatte eine Abmahnung durch die DUH bis vor das höchste deutsche Gericht gebracht. Da sich die DUH aber nur zu einem Viertel aus den Abmahnungen finanziere, erkannte das Gericht darin keine Profitabsicht. Gerade bei häufig vorkommenden Verstößen sei Verbraucherschutz nur durch eine Vielzahl von Abmahnungen zu gewährleisten, heißt es im Urteil. Die Gewinne allein belegten einen Mißbrauch nicht. Sonst wäre die DUH gezwungen, „ihre Marktüberwachung nach einer bestimmten Anzahl von Abmahnungen oder erwirkter Vertragsstrafen einzustellen, sobald sie ihre darauf entfallenen Kosten gedeckt hätte“. Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die DUH 2017 knapp 2,2 Millionen Euro Erlös. (mp)

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2062 Satelliten fliegen um die Erde. Allein 901 der erdumkreisenden Objekte betreiben die USA. 299 sind im Namen Chinas unterwegs. 263 fliegen für europäische Nationen, 33 davon für Deutschland. 2019 sollen weltweit 342 aufsteigen. (Quelle: Union of Concerned Scientists)