© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/19 / 12. Juli 2019

Meldungen

AfD wirft Medien Irreführung vor

Berlin. Die AfD hat die Berichterstattung über eine Vergewaltigung auf Mallorca scharf kritisiert, in der die festgenommenen deutsch-türkischen Täter als „Deutsche“ bezeichnet worden waren. „Einmal mehr waren wichtige Fakten zu einem aufsehenerregenden Verbrechen erst aus ausländischen Medien zu erfahren“, schrieb die Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, auf Facebook. Die Information „zu unterschlagen und die deutsche Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen einseitig und pauschal hervorzuheben bedeutet daher eine Irreführung“. Nach dem Bekanntwerden des Verbrechens und der Festnahme der Tatverdächtigen vergangene Woche Donnerstag sprachen die Nachrichtenagentur dpa und zahlreiche deutsche Zeitungen wie Welt, Bild oder Spiegel von vier „Deutschen“ aus Frankfurt, die eine Inselurlauberin in der Gruppe vergewaltigt haben sollen. Spanische Medien benannten dagegen klar, daß es sich um „deutsch-türkische“ Touristen handelt. (gb)





DJV kritisiert Polizei für Presseinformation

Berlin. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat dazu aufgerufen, Meldungen und Informationen der Polizeibehörden stets kritisch zu hinterfragen. „Ein Polizeibericht ist für Redaktionen eine wichtige Ausgangsinformation, mehr nicht“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Es sei „kritikwürdig“, daß nach der Erstürmung des Tagebaus Garzweiler „einige Medien die Behauptung der Polizei übernommen hätten, 16 Polizisten seien verletzt worden“, obwohl dies nur bei zwei durch Fremdeinwirkung geschehen war. (gb)





Fernsehsender dürfen beschränkt werden

Luxemburg. Mitgliedsstaaten der EU dürfen TV-Sender beschränken, die vermeintliche „Haßbotschaften“ verbreiten. Der Europäische Gerichtshof hat ein entsprechendes Urteil aus Litauen bestätigt. Die litauische Fernsehkommission hatte 2016 den russischsprachigen Kanal NTV für ein Jahr nur für das Bezahlfernsehen zugelassen, da eine Sendung „Haßsprache“ und Falschinformationen enthalten habe. Die europäischen Richter betonten, das Programm sei schließlich nicht ausgesetzt oder verboten worden. (gb)