© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 30-31/19 / 19. Juli / 26. Juli 2019

Grüße aus Bozen
„Come, scusi? Non capisco.“
Martin Feichter

Wer in einem Südtiroler Krankenhaus deutsch spricht, läuft Gefahr, vom Arzt nicht verstanden zu werden. „Come, scusi? Non capisco“, heißt es dann. 

Um dem Ärztemangel entgegenzuwirken und die Gesundheitsleistungen aufrechtzuerhalten, umgeht die Landesregierung den ethnischen Proporz und die Zweisprachigkeitsbestimmungen im Gesundheitswesen. Dies hatte zur Folge, daß rund 500 Fachkräfte, davon mehrheitlich Ärzte, nicht über den im mehrsprachigen Südtirol vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweis verfügen. Meist sind es Ärzte aus Italien, die kaum oder kein Deutsch sprechen.

Das Problem: Wer vom Doktor nicht verstanden wird oder dessen Fachausdrücke nicht begreift, tut sich schwer, seine Leiden zu schildern oder eine Diagnose zu verstehen.

Roms Wachhund in Südtirol – das Regierungskommissariat – stellt sich taub. 

Südtirols Grüne schlagen deshalb vor, vorübergehend Dolmetscher einzustellen, um den Südtirolern ihr verbrieftes Recht auf den Gebrauch der Muttersprache im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. „Auf der ganzen Welt wird mangelndes Sprachwissen durch professionelle Übersetzer und Dolmetscher ausgeglichen, auch im Gesundheitswesen“, so die Grünen. Schon jetzt würden Verwaltungsangestellte inoffizielle Übersetzungsdienste leisten, wenn der Arzt die Sprache des Patienten nicht spreche. 

Dieser Vorschlag greife zu kurz, so die Replik der Süd-Tiroler Freiheit. Die Diagnose sei zwar richtig, aber die Therapie stimme nicht. „Das führt praktisch dazu, daß wir in Südtirol überall italienisch sprechen können, die Südtiroler dann aber einen Dolmetscher brauchen. Das können wir auf alle Bereiche des Lebens ausweiten, Polizisten, Postbeamte, Busfahrer“, betont der Landtagsabgeordnete Sven Knoll. Es könne nicht sein, daß die deutsche Mehrheitsbevölkerung auf den Gebrauch der eigenen Sprache verzichten müsse.

Entprechend fordert die Süd-Tiroler Freiheit, daß im öffentlichen Dienst niemand angestellt werden darf, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Die Krux liegt allerdings auch beim Regierungskommissariat – Roms Wachhund in Südtirol. Denn die Kontrolle über die Zweisprachigkeit obliegt nicht dem Amt des Landeshauptmannes, sondern dem Kommissar. 

Der aber handelt nicht. Auf eine Anfrage, wie viele Verstöße es gegen die Zweisprachigkeitspflicht in den vergangenen Jahren gegeben hatte, antwortete er lapidar: „Gar keine.“