© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG  www.jungefreiheit.de 33/19 / 09. August 2019

Meldungen

Zahl der Soldaten um 7.000 gestiegen 

Berlin. Die Zahl der Zeit- und Berufssoldaten in der Bundeswehr ist seit Beginn der „Trendwende Personal“ im Jahr 2016 bis März 2019 um rund 7.000 auf 173.400 gestiegen. Bis 2025 soll ihre Zahl auf insgesamt 186.300 steigen, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Der Gesamtunfang der Streitkräfte soll zu diesem Zeitpunkt dann einschließlich von 12.500 freiwillig Wehrdienstleistenden sowie 4.500 Reservedienstleistenden auf 203.000 Soldaten wachsen. Unterdessen ist mit Monatsbeginn der „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft“ in Kraft getreten. Es soll nach dem Willen der Bundesregierung durch finanzielle und soziale Anreize den Dienst in der Bundeswehr attraktiver machen. Vorgesehen ist unter anderem die Förderung von Praktika und Berufsberatungen für Zeitsoldaten, um ihnen nach ihrer Dienstzeit den Schritt ins zivile Arbeitsleben zu erleichtern. Zudem sollen Angehörige von im Einsatz geschädigten Soldaten profitieren. So übernimmt die Bundeswehr auch für sie mögliche notwendige 

Therapiekosten. (vo)





Neuer Gesetzentwurf zur DNS-Erfassung

BERLIN. Die Polizei soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums künftig Täterspuren genauer auswerten dürfen. Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, soll es Fahndern in Zukunft erlaubt sein, aus DNS-Tests auch die Farbe von Augen, Haar und Haut abzulesen, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers erlauben“, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das SPD-geführte Ministerium zur Abstimmung an die anderen Ressorts vorgelegt habe. Die Erkenntnisse aus diesen erweiterten Untersuchungen seien „grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“. Gleichwohl stelle eine solche DNS-Fahndung einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar“. Dieser sei aber „in den konkreten Ausgestaltungen verhältnismäßig“. Bisher dürfen Ermittler mittels eines DNS-Tests lediglich das Geschlecht erfassen oder einen Abgleich der Spuren mit einer polizeilichen Datenbank vornehmen. Weiterhin verboten bleiben soll die Auswertung der „biogeographischen Herkunft“ eines gesuchten Verdächtigen. Das Justizministerium warnt in dem Papier vor den möglichen Auswirkungen der „Folgemaßnahmen“ dieser erweiterten DNS-Auswertungen. Es müsse beachtet werden, „daß es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen einer Minderheit nicht zu einem Mißbrauch dieses Umstandes im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf“. (ls)

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