Sachsen: Entscheidung über AfD-Liste bestätigt
Leipzig. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat am Freitag vergangener Woche festgestellt, daß die AfD bei der bevorstehenden Landtagswahl mit 30 Listenkandidaten antreten kann. Mit dieser abschließenden Entscheidung bestätigten die Leipziger Richter, was sie zuvor bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt hatten (JF 32/19). Demnach war die im Juli getroffene Entscheidung des Landeswahlausschusses, nur 18 der ursprünglich 61 auf der Landesliste aufgestellten Kandidaten zuzulassen, in Teilen rechtswidrig.
Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen zeigte sich erfreut über das Urteil. Es zeige, „daß der Rechtsstaat bei Gegenwehr unsererseits noch funktioniert“. Sachsens Landesvorsitzender Jörg Urban kündigte unterdessen an, die AfD werde auch nach diesem Urteil die Wahl wegen des Ausschlusses der Kandidaten auf den Plätzen 31 bis 61 überprüfen lassen (siehe Interview Seite 3). (vo)
Niedersächsische CDU fordert Schächt-Verbot
HANNOVER. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen hat die CDU scharf für ihre Forderung kritisiert, betäubungsloses Schächten zu verbieten. „Die Pläne der Christdemokraten sind ein Affront, den wir nicht akzeptieren werden – das wird unseren entschiedenen Protest auslösen“, sagte ihr Vorsitzender Michael Fürst dem Politik-journal Rundblick. Für Fürst geht es dabei ums Prinzip. Zwar werde bereits jetzt das meiste koschere Fleisch aus den Niederlanden oder Israel importiert. Dennoch verstehe er nicht, warum die CDU ein Thema aufgreife, das bisher nur die AfD bedient habe. „Das geht so weit, daß bald einige Juden sagen werden, sie könnten unter diesen Umständen nicht mehr in Deutschland leben“, drohte Fürst und kündigte „heftige Gegenwehr“ an. Die Landtagsfraktion hatte mit Blick auf das islamische Opferfest auf ein generelles Verbot des betäubungslosen Schächtens gedrängt. Anläßlich dieses Festes erteilen die Landesbehörden jährlich Ausnahmegenehmigungen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer stellte klar, es sei nicht notwendig, „Tiere aus religiösen Gründen weiter leiden zu lassen“. Denn: „Halal und Betäubung schließen sich nicht aus.“ Zum Wohl der Tiere müsse ein Schächtverbot „in letzter Konsequenz zur Not auch vor Gericht“ ausgefochten werden. Bisher war vor allem die AfD mit der Forderung nach dem Verbot von betäubungslosem Schächten in Erscheinung getreten. In Niedersachsen rief die Landtagsfraktion der Partei dazu eine Internet-Kampagne unter dem Motto „Mäh too“ ins Leben. Im vergangenen Jahr hatte die Fraktion einen Entschließungsantrag in das Parlament eingebracht, mit dem sie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für islamische Schlachtbetriebe stoppen wollte. (tb)