© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 36/19 / 30. August 2019

Daniel H. in Chemnitz getötet: Urteil im Fall Alaa S.
Nicht die Medien richten
Günter Bertram

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich demnächst zum zweitenmal mit dem Fall Alaa S. beschäftigen müssen; wie seine Verteidigerin nach dem Schuldspruch vergangene Woche angekündigt hat. Zunächst hatte sie schon zu Prozeßbeginn den BGH angerufen, weil das Verfahren weder in Sachsen noch Thüringen oder Brandenburg fair verhandelt werden könne – wegen deren angeblicher Durchseuchung mit „rechtem“ Gedankengut. Karlsruhe fand das abwegig und eine „Verunglimpfung“ dieser Länder. Doch unverdrossen hatte die Verteidigerin während des 20tägigen Prozesses ihre Ersuchen gestellt, um dubioser Gesinnung und „rechtem Gedankengut“ im fünfköpfigen Richtergremium auf die Spur zu kommen, was bei einigen Medien sogar Anklang fand.

Nun also das Urteil selbst. Die Vorsitzende, der eine souveräne Verhandlungsführung zu bescheinigen ist, hat die Gründe dargelegt, auf denen der Schuldspruch beruht. Der Hauptbelastungszeuge hatte unter Polizeischutz gestellt werden müssen, das Gericht verhandelte aus Sicherheitsgründen in Dresden – Schlaglichter auf eine Atmosphäre, in der nervenstark und ruhig zu verhandeln nicht jedem gegeben ist. Ob der Schuldspruch letztlich Bestand hat, entscheiden Gott sei Dank nicht Medien, sondern die Richter des BGH.






Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.