© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 40/19 / 27. September 2019

Meldungen

Trisomie-Bluttest: Kassen sollen zahlen 

BERLIN. Vorgeburtliche genetische Bluttests werden in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuß, das höchste Beschlußgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, am 19. September beschlossen. Mit den Verfahren läßt sich bei ungeborenen Kindern eine Trisomie – zum Beispiel das Down-Syndrom – feststellen. Bisher müssen die Kosten von etwa 300 Euro von den Eltern selbst bezahlt werden. Nach dem Beschluß des Bundesausschusses sollen das künftig in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken die Krankenkassen übernehmen. Weitere Voraussetzung dafür soll eine intensive ärztliche Beratung sein. Durch diese Bedingungen soll gewährleistet werden, daß der Test nicht als Regeluntersuchung (sogenanntes Screening) eingesetzt werde, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Einsatz der Tests als Regeluntersuchung ist nach Ansicht des Gremiums „ethisch nicht vertretbar“. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Alexandra Maria Linder, begrüßte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, daß der Bundesausschuß versuche, die Anwendung der Bluttests weitgehend einzuschränken. Positiv sei auch, daß das Gremium festgestellt habe, daß ein „Screening“ mit Hilfe der Verfahren ethisch unvertretbar wäre. „Aber natürlich ist jede Form der Kassenzulassung ein Schritt in die falsche Richtung, denn Diagnostik darf nur der Heilung und Behandlung dienen und nicht der Selektion“, so Linder. Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, erklärte, der Beschluß berge „jede Menge Sprengstoff“. Nach den bisherigen Erfahrungen führten die Diagnose Down-Syndrom und die anschließende ärztliche Beratung in mehr als 90 Prozent der Fälle zum Abbruch einer Schwangerschaft. Für ihn als Christ sei klar: „Behinderung ist kein teurer, lästiger Betriebsunfall, den es zu vermeiden gilt.“ Die katholische Deutsche Bischofskonferenz erklärte, der Beschluß könne eine Entwicklung fördern, an deren Ende jedes ungeborene Kind auf eine Vielfalt von genetischen Auffälligkeiten und Eigenschaften untersucht werden könnte. „Besonders bedauern wir, daß die Forderung, die Kostenübernahme auf eine Anwendung der Tests nach der zwölften Schwangerschaftswoche zu beschränken, nicht nachgekommen wurde“, so der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Eine Blutuntersuchung in der frühen Phase der Schwangerschaft erhöhe das Risiko eines „Abtreibungsmechanismus“, da sich eine Frau nach einem positiven Testergebnis für einen Abbruch nach der Beratungslösung entscheiden könne, ohne die Gründe dafür im Beratungsgespräch offenbaren zu müssen. (idea/JF)

 Kommentar Seite 2