© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 40/19 / 27. September 2019

Asylrecht
Wir schaffen das ab
Dimitrios Kisoudis

Das individuelle Grundrecht auf Asyl muß abgeschafft werden. Es ist nicht mehr zeitgemäß. Es war gedacht als Antwort auf Erfahrungen aus dr Zeit des Nationalsozialismus, als verfolgte Juden im Ausland nicht Aufnahme fanden wie erhofft. Aber Geschichte ereignet sich als Tragödie, wiederholt sich aber bekanntlich als Farce.

Schon bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes war namhaften Beteiligten klar, das Asylrecht könnte Massen von Antidemokraten anziehen, die vor rechtmäßigen Regierungen flöhen und unsere Gesetze ablehnten. Solche Bedenken wischte der SPD-Staatsrechtler Carlo Schmid hinweg: „Die Asylgewährung ist immer eine Frage der Generosität, und wenn man generös sein will, muß man riskieren, sich gegebenenfalls in der Person geirrt zu haben.“

Wie Kanzlerin Angela Merkel im September 2015, so schmetterte die siegreiche Seite bei den Verhandlungen zum Grundgesetz begründete Einwände mit einem Schreckensszenario ab. Zurückweisungen an der Grenze? Auf keinen Fall. Das häßliche Bild der Entrechteten, die von Grenze zu Grenze irren, war stärker als staatsrechtliche Expertise und gesunder Menschenverstand. Gesinnungsethik hat schon 1949 über Verantwortungsethik gesiegt.

Seitdem ist das Asylrecht zur Magna Charta des illegalen Migranten geworden. Gerade weil für jeden offensichtlich ist, daß es unser Land zum Negativen verändert, belegen die Regierungsparteien das Asylrecht mit einem Tabu. Dazu eignet es sich gut, weil es seinen religiösen Ursprung im Tempel- oder Kirchenasyl hat. Willige Helfer bei der Tabuisierung findet die Politik in den Kirchen, aber auch in den Medien und Behörden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bemängelt in seinem Gutachten zur AfD mehrfach die Forderung, das Asylrecht in ein Gnadenrecht umzuwandeln. Tatsächlich sieht die Partei in ihrem Grundsatzprogramm vor, das individuelle Grundrecht auf Asyl durch eine institutionelle Garantie zu ersetzen. Die schöne Wendung vom „Gnadenrecht des Staates“ hat Frauke Petry als Parteichefin Anfang 2017 in einem Interview mit der Zeit geprägt.

Mit dieser Forderung steht die AfD in der Parteiengeschichte aber nicht allein da. Eine Abschaffung des Asylrechts haben bereits Otto Schily als Bundestagsabgeordneter der SPD (1992), Walter Döring als stellvertretender FDP-Vorsitzender (1999) und Michael Glos als Vorsitzender der CSU-Landesgruppe (2000) ins Spiel gebracht. Sogar Friedrich Merz regte vor seiner Kandidatur als CDU-Vorsitzender vorsichtig eine Debatte ums Asylrecht an, nur um unter dem Geschrei der linken Medienöffentlichkeit zurückzurudern.

Pflichtgefühl und Verantwortungsbewußtsein gebieten, den Mut zu dieser Debatte zu fassen – allen Tabus zum Trotz. Gegen das Asylrecht sprechen nämlich nackte Zahlen und gute Gründe.

Zwischen Januar 2015 und Juni 2019 sind 1,9 Millionen Entscheidungen über Asylanträge gefällt worden. Davon fanden 12.534 Antragsteller tatsächlich Anerkennung als Asylberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz. Das sind 0,66 Prozent. Die meisten blieben als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, als subsidiär Schutzberechtigte oder durften schlicht nicht abgeschoben werden. Nur ungefähr 100.000 abgelehnte Asylbewerber sind in diesem Zeitraum auch abgeschoben worden. Jede zweite Abschiebung ist gescheitert.

Das Asylrecht ist so widersinnig wie undurchführbar. Deutsche Behörden verfügen nicht über Mittel und Kapazitäten, um zwischen echten und falschen Verfolgten zweifelsfrei zu unterscheiden. Am Ende siegt Quote über Einzelfallanalyse.

Unser Asylsystem gleicht einer russischen Matrjoschka-Puppe. Greift der eine Schutzstatus nicht, kommt der nächste zum Vorschein. Mit Hilfe linker Asyllobbyisten beschreiten Asylbewerber den Klageweg, um ihre Abschiebung hinauszuzögern, bis dem Rechtsstaat die Lust dazu vergangen ist. Am Ende darf so gut wie jeder bleiben. Und wer doch abgeschoben wird, kann umgehend zurückkehren, weil die Grenzen ja unkontrolliert sind.

Nicht nur das. Zu den Asylgründen und Abschiebeverboten gesellen sich ständig neue. Wer eine sexuelle Abweichung vorzuweisen hat, gilt schon so gut wie als verfolgt. Und die Tendenz geht dahin, Personen aufzunehmen, in deren Heimat kein Sozialstaat besteht oder der Boden erodiert. Hier ist mit der Gartenschere nichts mehr zu korrigieren, hier braucht es eine Harke, um die Fehlentwicklung bei der Wurzel zu packen.

Der Staat verfügt nicht über die nötige Entschlossenheit, geltendes Recht durchzusetzen, also legalisiert er Unrecht. Per Erlaß gewährt Nordrhein-Westfalen geduldeten Ausreisepflichtigen ein Bleiberecht, falls sie „besondere Integrationsleistungen“ erbringen. Baden-Württemberg ist nachgezogen. Und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat im September 2018 erklärt, illegale Migranten sollten integriert werden, weil sie ohnehin nicht abzuschieben seien.

Anstatt die Asylzahlen zu drosseln, hat die Verfassungsänderung des Asylartikels von 1993 nur die Verwirrung vergrößert. Der Fehler unseres Asylrechts liegt nämlich in der Anlage, nicht in der Ausgestaltung. Deshalb ran an die Verfassung! Wir müssen schnellstens die Massenmigration über das Asylrecht stoppen. Deren Folgen für Sicherheit und Wohlstand sind zu verheerend, als daß wir uns länger in Zurückhaltung üben dürften.

Asylbewerber und Flüchtlinge sind der Kriminalstatistik zufolge weit krimineller als Deutsche. In Bayern hat sich der Anteil von Asylbewerbern und Flüchtlingen an den Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität in zehn Jahren von zwei auf 20 Prozent verzehnfacht. In Baden-Württemberg ist der Anteil von Zuwanderern an Tatverdächtigen bei Messerangriffen seit 2014 um über 200 Prozent gestiegen. Auf vier tatverdächtige Deutsche kommen drei Zuwanderer, obwohl diese ungefähr zwei Prozent und Deutsche 85 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Zwei Drittel aller Zuwanderer beziehen Hartz IV, jeder zehnte Hartz-IV-Empfänger ist Syrer. Angesichts vergangener Erfahrungen ist davon auszugehen, daß diese Zuwanderer eher Clans und Banden bilden werden, als sich geschlossen in unsere arbeitsteilige Gesellschaft einzugliedern. So viel zu den Zahlen, nun zu den Gründen.

Die Gegner des Asylartikels haben schon 1948 richtig erkannt: Man darf nicht grundsätzlich Verfolgten einen Heiligenschein und Staaten den Schwarzen Peter zuschieben. Oft zieht es Kriminelle oder Terroristen mit bösen Absichten in permissivere Gefilde. Die Einzelfälle sind Legion, von Anis Amri bis zum Rizinbomber. Sogar normale Asylbewerber geben vor, Terroristen zu sein, um Abschiebeverbot zu erwirken. In Nordrhein-Westfalen sind kürzlich 70 solcher Fälle bekanntgeworden. Unser Asylrecht stellt also Terroristen unter Schutz.

Wenn aber die linke Ideologie der Realität entspräche und alle Flüchtlinge gutwillige und zu Unrecht verfolgte Kosmopoliten wären, hätten wir dann die Pflicht zur Asylgewährung? Nein, selbst dann wäre das Asylrecht widersinnig. Denn wenn wir alle Guten aufnehmen, verhelfen wir dadurch den „Bösen“ zum Sieg. Jeder aufgeklärte Afghane in Deutschland zementiert die Vorherrschaft der Taliban in Afghanistan. Das Asylrecht erreicht also das Gegenteil von dem, was es anzustreben vorgibt.

Das Asylrecht ist aber nicht nur widersinnig, sondern auch undurchführbar. Deutsche Behörden verfügen nicht über Mittel und Kapazitäten, um zwischen echten und falschen Verfolgten zweifelsfrei zu unterscheiden. Fluchtgeschichten werden vermittelt durch Dolmetscher, die materielle oder weltanschauliche Interessen vertreten und sich allzu oft als unzuverlässig erwiesen haben. Am Ende siegt Quote über Einzelfallanalyse.

Die Wahrheit kann ein gutmeinendes Volk einem zielstrebigen Migranten, in dessen Community sich die Kenntnis neuester Tricks ausbreitet wie ein Buschfeuer, gar nicht abringen. Migration ist ein unentwirrbares Massenphänomen, wie ja gerade der UN-Migrationspakt feststellt. Flüchtlinge marschieren mit Terroristen und Armutsmigranten. Die Unterschiede sind graduell. Wer echte Flüchtlinge haben will, nimmt unechte zwangsläufig in Kauf. Behalten wird er alle.

Wir könnten Christen aufnehmen, die in islamischen Ländern verfolgt werden – verbunden mit einer politischen Botschaft und einem politischen Ziel. So würden wir der Gerechtigkeit Genüge tun, ohne der Verantwortlichkeit eine Absage zu erteilen. 

Sollen wir also Wirtschaftsflüchtlinge abweisen, aber echte Kriegsflüchtlinge aufnehmen? Nein. Kriege wird es immer geben. Daß die Zivilbevölkerung in Kriegen möglichst verschont bleibt, ist Gegenstand des Kriegsrechts und Aufgabe von Internationalen Strafgerichten und Vereinten Nationen, nicht aber Bringschuld der deutschen Bürger. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, kriegführende Länder auszuleeren und später wieder aufzufüllen. Dieses Vorgehen scheitert schon daran, daß Kriegsflüchtlinge im Zielland Fuß fassen und nur unter freiwilliger Mitwirkung wieder außer Landes zu bringen sind.

Und warum soll ein echter Kriegsflüchtling harmloser sein als ein falscher? Wohlverhalten aus Dankbarkeit zu erwarten, ist naiv. Kriegsflüchtlinge aus Bosnien haben in Baden-Württemberg eine Straßenbande zur Zuhälterei gegründet. Berichten zufolge tätowieren sie Prostituierten den Namen ein, und sie schleudern sie zur Disziplinierung im Wald gegen Bäume. Die libanesischen Clans von heute sind die Flüchtlinge von gestern. Und Syrer führen in der Kriminalstatistik regelmäßig die Tabellen tatverdächtiger Zuwanderer an.

Es gibt nur einen Schluß: Das Grundrecht auf Asyl hat den Asylgedanken pervertiert. Wir sollten nicht daran festhalten, nur um falsche Erwartungshaltungen nicht zu enttäuschen. Um den Asylgedanken zu retten, muß das individuelle Grundrecht auf Asyl durch eine institutionelle Garantie ersetzt werden, wie im AfD-Programm gefordert. Dieser Schritt entspräche dem Sinn des Grundgesetzes und würde der grundsätzlichen Hilfsbereitschaft des deutschen Volkes ein angemessenes Instrument an die Hand geben.

Eine institutionelle Garantie ist eine Verfassungsgarantie für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Beispiele sind das Berufsbeamtentum oder die kommunale Selbstverwaltung. Die Asylgarantie gewährleistet den Fortbestand des Asyls, ohne länger einklagbare Ansprüche für Asylbewerber zu begründen. Sie ist von der Einrichtung her, nicht vom Rechtssubjekt her aufgebaut. Gerade so ermöglicht sie, dem Asyl seinen ursprünglichen Sinn zurückzugeben: ein quasi religiöses Gnadenrecht für Verfolgte zu sein.

Wir könnten Christen aufnehmen, die in islamischen Ländern verfolgt werden – und zwar verbunden mit einer politischen Botschaft und einem politischen Ziel. So würden wir der Gerechtigkeit Genüge tun, ohne der Verantwortlichkeit eine Absage zu erteilen.

Das panafrikanische Recherchenetzwerk „Afrobarometer“ hat zwischen September 2016 und September 2018 über 45.800 Personen in 34 afrikanischen Ländern befragt. 37 Prozent erwägen auszuwandern, in der Altersgruppe von 18 bis 25 sogar 47 Prozent. Nicht einer von ihnen könnte Asyl in Deutschland fordern oder einklagen, wenn wir statt dem Asylrecht eine Asylgarantie hätten.

Das Asylrecht ist für Migranten der Generalschlüssel zum deutschen Sozialsystem. Mit der Asylgarantie nehmen wir den Schlüssel in die eigene Hand und erlangen die Kontrolle über unseren Wohlstand und unsere Sicherheit zurück. In seiner heutigen Form ist das Asylrecht unhaltbar. Schaffen wir es ab!







Dimitrios Kisoudis, Jahrgang 1981, war von 2007 bis 2016 als Regisseur und Autor für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig. Im Anschluß arbeitete er ein Jahr lang für die AfD im Europäischen Parlament. Jetzt ist er Referent für einen AfD-Bundestagsabgeordneten.

Foto: Asyl: Das Asylrecht ist für Migranten der Generalschlüssel zum deutschen Sozialsystem. In seiner heutigen Form ist es daher unhaltbar. Würde es in eine institutionelle Garantie umgewandelt, die nicht einklagbar ist, bekämen wir den Schlüssel in die eigene Hand zurück.