© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 41/19 / 04. Oktober 2019

Meldungen

„Spiegel“-Reporter wird nicht befördert

Hamburg. Der Spiegel hat die geplante Ernennung des Reporters Rafael Buschmann zum Investigativ-Chef abgesagt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, habe Buschmann den Verzicht auf den Posten selbst angeboten. Das Hamburger Nachrichtenmagazin hatte die Beförderung gestoppt, nachdem es Berichte über Unregelmäßigkeiten in einem Artikel Buschmanns über einen vermeintlichen Wettbetrug bei der Fußballweltmeisterschaft 2014 gab. Buschmann kann für einen nach eigenen Aussagen stattgefundenen Chat mit einem Wettbetrüger keine Beweise darlegen, da er gehackt worden sei. (gb)





Springer-Verlag strukturiert sich neu

Berlin. Der Springer-Verlag hat Details zu seinen angekündigten Umstrukturierungen bekanntgegeben. Demnach seien im Bereich Nationale Nachrichtenmedien Sparmaßnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro geplant. Gleichzeitig sieht das Unternehmen vor, 100 Millionen Euro in neue Projekte zu investieren. Die Redaktionen von Bild und Bild am Sonntag werden unter Führung von Gesamt-Chefredakteur Julian Reichelt zusammengelegt. Die Werktagsausgaben der Welt Kompakt und der Welt Hamburg werden eingestellt, die Welt-Bezahlangebote stattdessen ausgebaut. Die B.Z. soll sich auf regionale Inhalte konzentrieren und den Berlin-Teil der Bild beliefern, während Bild die überregionalen Inhalte zur Verfügung stellt. Das Wirtschaftsmagazin Bilanz wird redaktionell der Welt eingliedert. Von Auto Bild und Computer Bild erscheinen nur noch die Haupttitel und Spezialausgaben. Gleichzeitig soll Bild zu einer „Live-Plattform für News, Entertainment und Sport“ ausgebaut und ins Fernsehen integriert werden. (gb)





Bild.de-Livestreams  sind Rundfunk

Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote von bild.de als „zulassungspflichtigen Rundfunk“ eingestuft, da das Programm einem festen Sendeplan folge. Die Richter folgen damit der Argumentation der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Da der Fall eine grundsätzliche Bedeutung habe, ließ das Gericht ein Berufungsverfahren zu. (gb)