© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 42/19 / 11. Oktober 2019

Quotenregelung für Asylsuchende
Mahnendes Beispiel
Anabel Schunke

Horst Seehofers Hoffnung, eine deutsche Vorleistung in Sachen Quotenregelung könne andere europäische Staaten dazu bewegen, sich anzuschließen, ist naiv und sorgt innerhalb der Union für Unruhe. Daß sich ausgerechnet der nicht unbedingt als Hardliner bekannte Fraktionschef Ralph Brinkhaus von Seehofers Ansatz distanziert und vor falschen Anreizen warnt, zeigt deutlich, wie sehr vor allem die CDU angesichts massiver Stimmenverluste um ihr einst konservatives Profil ringt. Dabei geht es längst nicht nur um Anreize für Schlepper und Einwanderer, an denen es dank privater Seenotrettung ohnehin nicht mangelt. Vielmehr geht es um eine feste, verbindliche Regelung, die illegale Migration über das Mittelmeer nach Europa zum dauerhaften, unabänderlichen Ist-Zustand erklärt.

Die Kapazitätsgrenzen der Staaten, die sich überhaupt an einer Quotenregelung beteiligen würden, sind indes längst ausgereizt. Angesichts von Wohnungsmangel, überlasteter Justiz und versagenden Behörden fragt sich zu Recht manch ein Bürger, wann es eigentlich genug ist und ob nicht die vielbeschworene Obergrenze deutlich nach unten korrigiert werden müßte, bevor man sich zu weiteren Maßnahmen verpflichtet. Wer hier auf eine Entlastung durch die Osteuropäer hofft, hat immer noch nicht verstanden, daß man genau durch dieses Verhalten selbst zum mahnenden Beispiel für das geworden ist, was man dort nicht will.