© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/19 / 18. Oktober 2019

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Klage eines muslimischen Soldaten abgewiesen

KOBLENZ. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage eines ehemaligen moslemischen Bundeswehrsoldaten gegen seine Entlassung abgewiesen. Bei der Kündigung habe eine Vorverurteilung von Moslems keine Rolle gespielt, begründeten die Richter das Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann. Der 2015 zum Islam konvertierte Mann war dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) aufgefallen. Seine mit dem Übertritt zum Islam verbundenen Verhaltensänderungen hätten auf einen Radikalisierungsprozeß hingedeutet. So habe er bei einer Befragung gesagt, es sei seine Sache, Frauen nicht die Hand zu geben. Im Mai 2018 wurde der Mann entlassen. Laut Urteilsbegründung habe der ehemalige Zeitsoldat gegen die Pflicht, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, verstoßen und die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verletzt. Seine Begründung, den Handschlag aus hygienischen Gründen auch Männern zu verweigern, sei eine Schutzbehauptung. So bestünden Zweifel, ob er Soldatinnen respektiere und bereit sei, für sie einzutreten. (ag)





Fall Kandel: Mias Mörder tot in Zelle aufgefunden 

SCHIFFERSTADT. Der Mörder der 15 Jahre alten Mia aus Kandel, Abdul D., ist tot. Beamte fanden ihn am vergangenen Donnerstag in seiner Gefängniszelle in der JVA Schifferstadt. Laut ersten Erkenntnissen hat sich der Afghane erhängt. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung gibt es laut einem Bericht der Bild-Zeitung nicht. Im vergangenen Jahr wurde der Asylbewerber, der laut einem Prozeßgutachten zum Tatzeitpunkt volljährig war, nach Jugendstrafrecht zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Afghane hatte im April 2016 in Frankfurt am Main einen Asylantrag gestellt und war nach bloßer Inaugenscheinnahme auf 15 Jahre geschätzt worden. Im Februar 2017 wurde sein Gesuch zwar abgelehnt, wegen des vermeintlich jugendlichen Alters durfte er aber in Deutschland bleiben. Am 27. Dezember 2017 hatte Abdul D. in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel das 15 Jahre alte Mädchen aus Eifersucht und Rache mit mehreren Messerstichen getötet (JF 3/18). Schon zuvor soll der Afghane die Schülerin mehrfach geschlagen und gewürgt haben. Er habe ihr vorschreiben wollen, wie sie sich zu kleiden habe und sei ausgerastet, weil Mia im Freibad einen Bikini trug. Laut seinem Anwalt habe Abdul D. in der JVA häufiger Probleme gehabt und sei dort oft angeeckt. (tb)