© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/19 / 18. Oktober 2019

Leserbriefe

Zu: „Wenn Terror völlig normal ist“ von Dieter Stein, JF 42/19

Diese Politik bestätigt Schiller

In der Tat, linksextreme Gewalt wird von den beherrschenden Medien wie den Öffentlich-Rechtlichen schweigend hingenommen, während Gewalt von rechtsaußen aufgebauscht wird. Erschwerend kommt hinzu, daß die Mehrheit der Bürger aus Desinteresse, Informationsmangel und Naivität in weitem Umfang manipuliert wird. Dies funktioniert so leicht, da sich die tonangebenden Politiker auf die Unterstützung durch die Medien verlassen können. 

Die Klimahysterie mit ihren inzwischen aggressiven und das öffentliche Leben bedrohenden Demos hat einen bedenklichen Höhepunkt erreicht. Interessant ist nun, daß die Nomenklatura des politisch-medialen Komplexes mit dem perfiden Terrorangriff in Halle einen neuen beziehungsweise alten Feind ausgemacht hat, den sie nun vor der anstehenden Wahl in Thüringen gezielt diffamiert und als politischen Paria stigmatisiert. Damit gelingt es ihr wieder einmal geschickt von linksextremer und islamischer Gewalt sowie von ihrer politischen Verantwortungslosigkeit abzulenken. Diese Politik bestätigt Friedrich Schiller, der schon damals feststellte, daß Demokratie die Diktatur der Dummen sei. Oder wäre besser von Ahnungslosen zu sprechen? Das „Tal der Ahnungslosen“ mag zur Zeit der DDR in Dresden gelegen haben, inzwischen wohl aber in den alten Bundesländern und in Berlin.

Hartmut Völkel, Olpe






Zu: „Bastion gegen Brüssel“ von David Engels, JF 42/19

Politisch-mediales Dilemma

Professor David Engels bringt das politische und mediale Dilemma auf den Punkt. Die Mitteleuropäer versuchen das kommunistische Erbe abzuschütteln und werden dafür vom linkgrünen Establishment diskreditiert. Merkel-Deutschland bildet die Speerspitze dieser ideologischen Berichterstattung. So taumeln wir Deutsche und damit auch Europa durch Fehlinformation in den Abgrund.

Marieluise Fieger-Besdziek, Freiburg






Zu: „Der Blick aufs Wirkliche“ von Björn Harms, JF 42/19

Gepflegte Asylindustrie

Sie berichten hier, daß das monatliche Taschengeld für einen erwachsenen Asylbewerber, der noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt, bei 136 Euro liegt. Nur zum Vergleich: Ein in einem Pflegeheim stationär untergebrachter SGB-XII-Bezieher bekommt aktuell ein monatliches Taschengeld in Höhe von 114,48 Euro! Dabei geböte das „höherrangige“ EU-Recht gegenüber dem „niederrangigen“ deutschen Recht (so die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel in einem anderen Zusammenhang), sich an den Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union zu halten. Denn die in (noch!) allen 28 EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Normen lassen zu, daß in vielen Staaten Asylbewerber ein bedeutend geringeres Taschengeld erhalten als die jeweils eigenen Staatsangehörigen (siehe Art. 17 Abs. 5 Satz 2 der EU-Richtlinie 2013/33/EU), Zitat: „Die Mitgliedstaaten können Antragstellern in dieser Hinsicht eine weniger günstige Behandlung im Vergleich mit eigenen Staatsangehörigen zuteil werden lassen, insbesondere wenn materielle Unterstützung teilweise in Form von Sachleistungen gewährt wird oder wenn das, auf eigene Staatsangehörige anzuwendende, Leistungsniveau darauf abzielt, einen Lebensstandard zu gewähren, der über dem nach dieser Richtlinie für Antragsteller vorgeschriebenen Lebensstandard liegt.“

Edgar Frank, Weil am Rhein







Zu: „Mit der Geschichte brechen“ von Peter Möller, JF 42/19

Protestantischer Barock

Was unterscheidet Kirchturm und Kirchenschiff voneinander? Erst zusammen sind sie uns die Potsdamer Garnisonkirche vergangener Tage, und so gehören beide gemeinsam aufgebaut, um der Schande ihrer Sprengung nach den vielen Jahren zu begegnen. Woran wird Anstoß genommen? An jenen wenigen Augenblicken, die auch zu unserer Geschichte gehören, nachdem die Kirche seit 1735 ihren Zwecken treu und brav gedient hat. Ja, auch dieses heutige Sichzerstreiten und Zagen wird Geschichte werden, worüber man in späteren Jahren hoffentlich den Kopf schütteln wird. Dieser Gerlachsche Bau ist – abgesehen von unserer Geschichte – für den norddeutschen protestantischen Barock von nicht geringer Bedeutung, so daß auch das Kirchenschiff wenigstens als „Gehäuse“ hergestellt werden sollte, falls man sich zu mehr Nachgestaltung nicht getraut.

Otmar Dittrich, Cuxhaven






Zur Meldung: „Ohne Automobilität keine gesellschaftliche Teilhabe“, JF 42/19

Studienergebnis bestätigt

Bis vor etwa einem Jahr war ich begeisterter Radfahrer! Durch negative Erlebnisse wie Stürze ist mir die Lust aufs Fahrrad vergangen. Das Risiko ist trotz vorsichtiger Fahrweise zu groß geworden. Hinzu kommen in meinem Fall Probleme mit der Gesundheit. Es bleibt mir und meiner Frau daher nur noch die Möglichkeit, das Auto zu benutzen! 

Siegfried Kieselbach, Düsseldorf







Zu: „Die späte Verhöhnung“ von Ralf Georg Reuth & „Ablage B“ von Jörg Kürschner, JF 41/19

Wissenschaftlicher Widerspruch

Als pensionierter wissenschaftlicher Archivar mit mehr als 40jähriger Berufserfahrung kann ich den in beiden Artikeln geäußerten Bedenken hinsichtlich der Übersiedlung der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv nicht zustimmen. Das Bundesarchiv hat für neuzeitliches Schriftgut von zentralen deutschen Einrichtungen nicht nur die wissenschaftliche Kompetenz, sondern bietet auch die Gewähr für sichere Aufbewahrung des Archivgutes und dessen Benutzung durch jeden Interessenten.

Dr. phil. Hans-Bernd Spies, M. A., Mainaschaff







Zu: „‘Alles muß demokratisch aussehen’“ von Lothar Karschny, JF 41/19

Geheime Verfassung der Linken

Ich halte es für irreführend, die DDR-Verfassung von 1949 als „Gegenentwurf zum Grundgesetz“ zu bezeichnen. Vielmehr stellt sie eine juristisch klug formulierte linke Version dieses eine paar Monate zuvor erlassenen Grundgesetzes (GG) dar. Genau darin liegt ihre bleibende Bedeutung und auch Bewältigungsbedürftigkeit, weil dabei aufgezeigt werden kann, daß man am Grundgesetz gar nicht so viel ändern müßte, um von einer „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ zu einer „antifaschistischen Neuordnung“ zu gelangen – wozu ansatzweise schon eine etwas „progressive“ Grundgesetzinterpretation ausreichte. Maßgebliche Begriffe der bundesdeutschen Realverfassung finden sich nicht im Grundgesetz, sehr wohl aber in der DDR-Verfassung wie „Verfassungsfeind“ und „demokratische Politiker“. Schon die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ als Grundlage von Parteiverbot und Verbotsersatzsystem („Verfassungsschutz“) stellt – wie auch vom Bundesverfassungsgericht erkannt – eine Abweichung von den „liberalen Demokratien des Westens“ dar. Diese bundesdeutsche Parteiverbotsdemokratie muß nur etwas radikalisiert werden, um ein Kartellparteisystem der „Demokraten“ zu errichten, das in Richtung Blockparteiensystem weist. 

Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß in der DDR-Verfassung von 1949 durchaus christlich-demokratischer Einfluß erkennbar ist, wie sich am Föderalismus und am Staatskirchensystem nachweisen läßt. Auch das Grundgesetz ist – wie einem Vergleich zur freien Weimarer Reichsverfassung leicht zu entnehmen ist – von der Mediatisierung der Deutschen gekennzeichnet: „Gegen das ‘antidemokratische’ Verhalten bestimmter Gruppen wurde fortifiziert, indem bestimmte Grundrechte bei Mißbrauch verwirkt (Art. 18) und bestimmte Parteien verfassungswidrig sein sollten (Art. 21). Gegen den irregeleiteten Volkswillen wurden die stärksten Bastionen errichtet: kein Volksbegehren, kein Volksentscheid (mit Ausnahme der Frage der territorialen Neugliederung der Länder nach Art. 29), keine Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk“ (Schrenck-Notzing, „Charakterwäsche“). Nach Erkenntnis des ehemaligen SPD-Generalsekretärs Peter Glotz im Focus-Interview (11/1997) handelt auch die bundesdeutsche politische Klasse nach dem unausgesprochenen gegenseitigen Einverständnis gemäß dem Motto: „Wir müssen das alles so organisieren, daß das Volk nicht viel zu sagen hat, im Zweifel wählen sie doch alle Nazis.“ Diese Erwägung ist tragend sowohl für die „wehrhafte Demokratie“ nach dem Grundgesetz als auch für dessen linksextreme DDR-Version des „Antifaschismus“, nämlich die Verfassung der DDR von 1949, die sich als die geheime Verfassung der politischen Linken (im Zweifel mit Einschluß der CDU) ausmachen läßt.

Josef Schüsslburner, Massing






Zu: „Warnung vor falschen Propheten“ von Gil Barkei, JF 41/19

Unsägliche katholische Dogmen

Wenn das keine Satire sein soll, kann ich die Haltungsnote nicht nachvollziehen. Bestätigt Robert Sarah doch die zementierten, unsäglichen Dogmen der katholischen Kirche mit Ehelosigkeit von Priestern und Ablehnung der Schaffung von Ämtern für Frauen, was in der Bibel nicht zu finden ist. Korinther 7, 6-7 (Bruns): „Von mir aus gesehen möchte ich wohl, daß alle Menschen es so machten wie ich (d.h. ledig bleiben).“ Die Formulierung „Möchte ich wohl“ ist kein Verbot. Lediglich in Bezug auf die Lehre gibt es eine Einschränkung: „Ich erlaube aber einer Frau nicht, zu lehren noch über [den] Mann zu herrschen, sondern still zu sein“ (1 Tim 2,12).

Armin Steinmeier, Neuried/München






Zu: „Finde den Fehler“ von Birgit Kelle & zur Meldung „Trisomie-Bluttest: Kassen sollen zahlen“, JF 40/19

Zynische Bischofskonferenz

Als Ärztin habe ich erlebt, welche Zerreißprobe ein mongoloides Kind für eine Familie sein kann. Ich begrüße es sehr, daß es jetzt dank medizinischem Fortschritt einen ungefährlichen Bluttest zur Früherkennung gibt! Wer die dann verständlicherweise meist folgende Abtreibung eines in solch frühem Stadium noch lange nicht über ein Bewußtsein verfügenden Wesens kritisiert, sollte sich fragen, ob er denn selbst ein behindertes Kind haben wollte. Im Gegensatz zur nun eingeführten strikten Begrenzung auf Risikofälle sollte man den Test als Screening-Untersuchung für alle anbieten, natürlich auf freiwilliger Basis. Eine meiner Patientinnen hat ohne jedes Risiko als 20jährige ein mongoloides Kind bekommen, unter dem die ganze Familie zu leiden hat. Wie zynisch wirkt da die Forderung der Katholischen Bischofskonferenz, den Test erst nach der 12. Woche zuzulassen, wenn es also für eine Abtreibung zu spät ist.

Dela Schmidt, Bruchsal




Das Recht auf eine andere Sicht

Dieser Kommentar konstruiert eine Schizophrenie der Gesellschaft: Der Fötus im Mutterleib habe kein Lebensrecht, das geborene behinderte Kind aber erführe besonderen Schutz in inklusiven Kindergärten. Doch was ist mit den Behinderten, die sich vielleicht wünschten, daß ihnen ihr behindertes, benachteiligte Leben erspart worden wäre? Ich, für meinen Teil, würde mir das wünschen, und es ist in meinen Augen auch legitim, daß Eltern so ein Kind nicht wollen und sich dagegen entscheiden.

Greda Friedl, München






Zu: „Wir schaffen das ab“ von Dmitrios Kisoudis, JF 40/19

Ene mene muh, rein kommst du

In ausführlicher Analyse zeigt Dimitrios Kisoudis die Undurchführbarkeit des grundgesetzlichen Rechtes auf Asyl auf. Das deutsche Asylrecht, also die Gesamtheit aller dazu erlassenen Verordnungen und richterlichen Ergänzungen und Interpretationen ermöglicht mittlerweile jedem eine Migration nach Deutschland. Bereits die sexuelle Disponierung, welche übrigens gar nicht prüfbar ist, reicht aus. Die formalrechtliche Abwicklung des Asylverfahrens ist angesichts des Massenandrangs nur noch eine Farce, Auszählung nach dem Motto „ene mene muh, raus bist du“. So gesehen sind die riesigen Aufwendungen für Verwaltungsrichter und Behördenentscheider sinnlos rausgeschmissenes Geld. Letztlich werden doch alle hier für immer geduldet, eine Rückführung ist wegen fehlender Pässe, Identitätsverleugnung, medizinischer Indikation, linker Agitation, Kirchenasyl und, und, und nicht möglich. Fazit: Wenn wir den GG-Asylartikel unverändert belassen und uns im Netz der Verordungen, Zuständigkeiten, richterlichen Einsprüche und sentimentalen Welcome-Moral weiter verheddern, steuern wir mit zunehmender Geschwindigkeit in den sozialen Abgrund, weil dann alles nicht mehr finanzierbar sein wird. Betrogen sind nicht nur wir, die finanzierenden Steuerzahler, sondern die Migranten selbst auch, da nur wenige es schaffen werden, über den Status des Prekariats hinaus zu kommen. Diese Entwicklung war bestimmt nicht im Sinne der GG-Verfasser.

Manfred Müller, Niedernhausen






Zur Meldung: „Herzinfarkt: Nach- und Vorteile des Klimawandels“, JF 40/19

Ideologie statt Wissenschaft

Zum Gegenstand dieser Meldung erschien auch ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 15. August 2019, an das ich daraufhin einen Leserbrief schrieb, der nicht veröffentlicht wurde. In dem besagten Artikel war nur die Rede von einem „erhöhten hitzeinduzierten Herzinfarktrisiko“. Worauf sich diese Erkenntnis bezieht, war aus dem Artikel, auch nach mehrmaliger Lektüre, nicht ersichtlich. Trotz hochtrabendem Fachchinesisch fehlte jede wissenschaftliche Begründung, jedenfalls war der Beitrag faktenfrei. Offenbar handelt es sich um ideologisch induzierte Schätzungen, die „Wissenschaft“ vorgaukeln sollen.

Dr. med. Klaus Pillhatsch, Regensburg