© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 44/19 / 25. Oktober 2019

Meldungen

Erschwerter Aufbruch in Richtung „smarte Stadt“

LÜBECK. Zu Jahresbeginn gewann das „Energiecluster Digitales Lübeck“ gegen die Konkurrenz von 200 weiteren Kommunen den Bundeswettbewerb „Stadt.Land.Digital“. Zu dem Verbund gehören Firmen, Uni, Kammern und Hansestadt, um mittels digitaler Infrastruktur „intelligente Energieversorgung und ressourcenschonende Mobilität“ zu ermöglichen. Vorreiter ist ein Pilotprojekt, das den Stadtwerken half, ein Funknetz als „digitales Nervensystem für die smart city“ aufzuspannen, über das Sensoren im Stadtgebiet angesteuert und Informationen gesammelt werden. Das dazu konzipierte „digitale Gehirn“, eine Serviceplattform, die Daten zusammenführt, ist in der Entwicklung. Ebenso wie ein Studienmodul Energiewirtschaft, mit dem die TH Lübeck den Aufbruch Richtung smarte Stadt flankieren will. Leider hat das Bundes­innenministerium dem Verbund vor kurzem die Fördermittel gestrichen, weil sie für „andere Einrichtungen“ benötigt wurden (Deutsche Universitätszeitung, 9/19). (ft)

 energiecluster-luebeck.de





„Organ-on-a-chip“ soll Tierversuche vermeiden

STUTTGART. Peter Loskill vom Fraunhofer-Institut für Grenzflächentechnik (IGB) hält Tierversuche nicht für überflüssig. Er sieht aber gute Chancen, sie signifikant zu reduzieren, wenn sein EU-Projekt „Organ-on-a-Chip“ von der Pharmaindustrie bei Toxizitätstests oder klinischen Studien zum Großeinsatz käme. Mit briefmarkenkleinen Polymermodulen, in deren Innerem winzige Gewebe über Mikrokanäle von einer Nährflüssigkeit am Leben gehalten werden, bildet Loskills Arbeitsgruppe die Netzhaut des Auges und menschliches Fettgewebe nach. Mit „Retina-on-chip“ seien  Arzneistoffe besser als an Tieren zu testen, da deren Netzhaut anders aufgebaut sei. Und an Chips mit weißem Fettgewebe sei zu studieren, wie sich Pflanzenschutzmittel oder Mikroplastik dort anreichern (Weiter.vorn, 3/19). (rs)

 www.igb.fraunhofer.de





Vorbild Volksbegehren „Rettet die Bienen“

HILPOLTSTEIN. Während in Baden-Württemberg noch bis März 2020 ein erstes Volksbegehren läuft, hat Bayern inzwischen ein Artenschutzgesetz. Der am Volksbegehren „Rettet die Bienen“ beteiligte Landesbund für Vogelschutz feiert dies als „historischen Erfolg“ (Vogelschutz, 3/19). Seit dem 1. August 2019 müssen Äcker in Bayern einen Gewässerrandstreifen von fünf Metern aufweisen, auf dem weder gedüngt noch gespritzt werden darf. Darüber hinaus gelten Verbote, Dauergrünland umzuwandeln, den Wasserstand in Naß- und Feuchtwiesen abzuwandeln, Alleen, Hecken und Feldraine zu beeinträchtigen. (ck)

 volksbegehren-artenschutz.de





Erkenntnis

„Aus meiner Sicht ist der Bauer Unternehmer und ‘öffentlicher Dienstleister’. Er sollte auch für beide Rollen entlohnt werden – idealerweise so, daß eine ökologische Güterproduktion auch ökonomische Vorteile bringt.“

Stefan Dullinger, Professor für Vegetation Science an der Uni Wien