Die absurde Instrumentalisierung des bewußt schwammig gehaltenen Gummi-Rechtsbegriffes „Haßrede“ wird aktuell durch ein Urteil des Berliner Landgerichts illustriert. Der AfD-Europaparlamentarier Nicolaus Fest hatte auf seinem Facebook-Profil eine Interviewpassage des Malers Gerhard Richter mit dem Deutschlandfunk über Merkels Flüchtlingsdesaster zitiert. Darin sagt der Künstler: „Mir sind Flüchtlinge nicht willkommen. Ich habe noch nie was gegen Ausländer gehabt. Aber wenn mir gesagt wird ‘Du mußt jetzt alle willkommen heißen’, dann ist das gelogen. Ich nehme die nicht zum Essen, sondern nur die ich jetzt kenne. Egal, ob das ein Neger ist oder ein Däne.“
Der Fall zeigt, daß das „soziale“ Netzwerk nun auch ältere Beiträge ins Visier nimmt.
Der Eintrag ist drei Jahre alt. Doch nun nahm Facebook ihn zum Anlaß, Fest wegen „Haßrede“ zu sperren – wegen der Verwendung des Begriffes „Neger.“ Fest erwirkte mit seinem Anwalt Joachim Steinhöfel vor dem Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung, daß Facebook den Beitrag nicht löschen darf.
Neu an diesem Fall ist, daß nun offenbar auch weit zurückreichende Postings durchsucht und beanstandet werden, selbst wenn es sich um klar als Zitat wiedergegebene Äußerungen Dritter handelt. Fest warnt deshalb gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: „Während sich früher Zensur gegen die Urheber richtete, richtet sie sich jetzt gegen jeden, der sich am öffentlichen Diskurs beteiligt.“ Sein Fazit: „Die Sperre zeigt den Geist des NetzDG: Es ist ein Gesetz der politisch-korrekten Hexenjagd.“
Das Gericht erkannte, daß Gerhard Richter das Wort „Neger“ nicht als Angriff auf eine bestimmte Gruppe gemeint habe, sondern vielmehr als „Angriff gegen die Flüchtlingspolitik“. Dies erfülle jedoch nicht den Vorwurf der „Haßrede“. Die Richter untersagten Facebook auch, Fest wegen des Zitates zu sperren. Der Fall zeigt, daß es sich durchaus lohnt, entschlossen gegen die Willkür der „sozialen“ Netzwerke vorzugehen.