© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 45/19 / 01. November 2019

Einen digitalen Ordnungsrahmen gestalten
GWB-Novelle: Ein neues „Wettbewerbsrecht 4.0“ will Tech-Unternehmen und ihre Daten stärker berücksichtigen
Gil Barkei

Angesichts der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung von Nutzerdaten und der sie generierenden Online-Plattformen spricht die anstehende 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch insbesondere Tech-Unternehmen an. Laut eines noch nicht veröffentlichten, aber bereits im politischen Berlin kursierenden Referentenentwurfs ist ein „GWB-Digitalisierungsgesetz“ das Ziel. Dieses soll einen „digitalen Ordnungsrahmen“ gestalten und dem Bundeskartellamt klarere Zuständigkeiten zukommen lassen.

Demnach wird die sogenannte „Intermediationsmacht“ in die „Marktbeherrschungsprüfung des GWB“ integriert. „Intermediäre“ sind vermittelnde Konzerne wie zum Beispiel Google, Amazon oder Facebook, die nicht nur eigene Produkte anbieten, sondern auch anderen Unternehmen die Möglichkeit geben, sich und ihre Produkte zu präsentieren und potentielle Kunden zu gewinnen. „Im Extremfall kann eine Plattform sogar die vollständige Kontrolle über den Marktzugang von Anbietern gewinnen“, heißt es in dem Entwurf. Schmeißt Amazon beispielsweise einen Produzenten aus seiner virtuellen Markthalle oder verweist Google bei Suchanfragen gezielt nur auf eigene oder bestimmte Produkte, so kann dies für den Produzenten weitreichende ökonomische Konsequenzen haben.

Künftig soll das Bundeskartellamt dominierenden Unternehmen verbieten können, Wettbewerber mit Hilfe gesammelter Daten zu benachteiligen. Zudem sollen Nutzer Zugang zu ihren eigenen Daten erhalten und diese bei einem Anbieterwechsel mitnehmen können. Eine vertragsrechtliche oder technologische Behinderung eines solchen Transfers soll das Bundeskartellamt notfalls untersagen können. 

Der erste Entwurf dieses „fokussierten, proaktiven und digitalen Wettbewerbsrechts 4.0“ ist nun in die Ressortabstimmung gegangen. Dann wird sich auch zeigen, ob die Empfehlung der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ im Bundeswirtschaftsministerium weiterverfolgt wird, nach der Unternehmen im Auftrag der öffentlichen Hand zur Datenweitergabe verpflichtet werden sollen.